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Buy Now Pay Later: So stärkt die EU den Schutz bei Onlinekrediten

Die EU regelt den Umgang mit Kleinstkrediten neu. Schnelle, digitale Bezahlmethoden wie Buy Now Pay Later werden jetzt konsequenter überprüft. Das ist ganz im Sinne der SCHUFA – denn es hilft im Kampf gegen Überschuldung.

Noch schnell mal in der Mittagspause das nächste Weihnachtsgeschenk im Onlineshop bestellt: Digitale Bezahlmodelle erleichtern den Alltag von Verbraucher:innen. Jedoch können sie auch ihre Tücken haben und schnell in die Schuldenfalle führen. Die neue Verbraucherkreditrichtlinie der EU verspricht mehr Verbraucherschutz. Aber was regelt die EU-Verbraucherkreditrichtlinie genau? Worin besteht die Gefahr von Buy Now Pay Later? Und warum sieht die SCHUFA die Verbraucher:innen besser geschützt? Die wichtigsten Fragen und Antworten:

1. Was ist die Problemlage bei Kleinkrediten und Buy Now Pay Later?

Wenn das bequeme Bezahlen im Onlineshop nur wenige Sekunden dauert und dies zur Gewohnheit wird, dann kann man schnell die Kosten aus den Augen verlieren. Obwohl 83 Prozent der jungen Menschen die Risiken kennen, kommen 40 Prozent der jungen Verbraucher:innen dennoch in die missliche Lage, Rechnungen mindestens einmal oder mehrmals nicht bezahlt zu haben und 18 Prozent von diesen gaben an, eine Mahnung erhalten zu haben, ergab eine SCHUFA-Umfrage zu digitalem Bezahlen. Gerade neuere Bezahlmethoden wie Buy Now Pay Later bergen die Gefahr einer Überschuldung. Die Europäische Kommission hat reagiert und einen Vorschlag für eine überarbeitete Verbraucherkreditrichtlinie vorgelegt. Das Europäische Parlament und die Vertreter:innen der Mitgliedsstaaten haben sich auf dieser Grundlage nun auf einen gemeinsamen Text geeinigt, welcher noch verabschiedet werden muss.

2. Was regelt die EU-Verbraucherkreditrichtlinie?

Die Verbraucherkreditrichtlinie der EU regelt, welche gesetzlichen Vorgaben bei der Vergabe von Krediten von bis zu 100.000 Euro an Verbraucher:innen gelten. Zum Beispiel für den Kauf eines neuen Fernsehers, eines Autos oder einer Küche. Gleichzeitig gibt die Richtlinie vor, an welche Regeln sich die Kreditgeber:innen halten müssen. Die Verbraucherkreditrichtlinie soll die Verbraucher:innen davor schützen, in eine finanzielle Schieflage zu geraten.

3. Warum hat die EU die Verbraucherrichtlinie geändert?

Die Digitalisierung verändert den Kreditmarkt, neue Kreditformen breiten sich aus. Zum Beispiel Buy Now Pay Later: „Jetzt kaufen, später zahlen“ liegt im Trend. Gerade junge Menschen nutzen diese Bezahlmöglichkeit zum Onlineshopping. Hierbei werden oftmals die Kosten unterschätzt, später summieren sich die Rechnungen und man verliert den Überblick. Aber auch Mini- oder Kurzzeitkredite unter 200 Euro sind problematisch, da sie meist, wie BNPL, ohne Kreditwürdigkeitsprüfung vergeben werden. Wenn man dann nicht sofort den Gesamtbetrag zurückzahlen kann, drohen hohe Zusatzkosten in Form von Straf- und Überziehungszinsen. Dies führt zu einer Überschuldung bei den Nutzern, weshalb die EU eine Änderung der Richtlinie angeregt hat.

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Junge Frau mit Smartphone in einer Hand und in der anderen ein Blatt Papier

Gefahr „Buy Now Pay Later“ – Wie Minikredite zur Schuldenfalle werden und was dagegen hilft

Jetzt kaufen, später zahlen: Gerade für junge Menschen ist das attraktiv. Doch Minikredite werden schnell zur Schuldenfalle. Es braucht eine bessere Risikoeinschätzung – mit mehr Positivdaten.

4. Was ändert sich jetzt durch die neue EU-Verbraucherkreditrichtlinie?

Die Vertreter des EU-Parlaments und der Mitgliedsstaaten haben sich nun auf einen gemeinsamen Text geeinigt, welcher voraussichtlich Anfang 2023 von den beiden Kammern unterzeichnet wird. Konkret wurden folgende wichtige Punkte aufgenommen:

  • BNPL-Produkte, also das Kaufen von Waren bei späterem Bezahlen, werden nun von der Richtlinie erfasst. Die Anbieter müssen genaue Informationen über das Angebot liefern, zum Beispiel, was geschieht, wenn man nicht innerhalb der Frist bezahlt. Die Anbieter werden nun zur Durchführung einer Kreditwürdigkeitsprüfung verpflichtet.
  • Kleinstkredite unter 200 Euro, die meist bei Onlineeinkäufen abgeschlossen werden, müssen nun ebenfalls einer Kreditwürdigkeitsprüfung unterzogen werden.
  • Zinsfreie Kredite mit einer Höchstlaufzeit von drei Monaten waren bislang auch nicht reguliert. Hierdurch schließt die EU eine Lücke, auch für BNPL-Produkte.
  • Die Informationspflichten der Kreditgeber:innen gegenüber den Kreditnehmer:innen werden ausgeweitet.
  • Bestätigung der Bedeutung der Nutzung externer Datenbanken zur Verbesserung der Informationslage für eine Kreditwürdigkeitsprüfung.

5. Verbraucherschützer:innen und die SCHUFA begrüßen die neue EU-Verbraucherkreditrichtlinie: Warum?

Die Verbraucherschutzzentrale (vzbv) begrüßt die Entscheidung der EU, die Verbraucherkreditrichtlinie zu modernisieren und Verbraucher:innen künftig besser zu schützen. Besonders wichtig ist den Verbraucherschützer:innen dabei, dass nun BNPL-Produkte, eine Nullprozentfinanzierungen und Kredite unter 200 Euro sowie eine verpflichtende Kreditwürdigkeitsprüfung für alle Produkte mit in die Richtlinie aufgenommen wurden. Die SCHUFA wertet die neue Verbraucherkreditrichtlinie – wie der vzbv - als Erfolg zum Nutzen der Verbraucher:innen.

Wir begrüßen die neue Verbraucherkreditrichtlinie der EU.“ Denn: „Sie verpflichtet die Kreditgeber von Kleinstkrediten erstmalig zu einer Bonitätsprüfung“, sagt SCHUFA-Vorstandsmitglied Ole Schroeder. „Notwendig sind hierfür relevante Informationen zu finanziellen Verbindlichkeiten. So können die Verbraucher:innen wirkungsvoll vor Überschuldung geschützt werden ganz im Sinne der neuen, regulatorischen Anforderungen.“

6. Warum ist die Bonitätsprüfung bei Kleinstkrediten so wichtig und was hat das mit der SCHUFA zu tun?

Die neue Richtlinie unterstreicht die Bedeutung der Bonitäts- bzw. Kreditwürdigkeitsprüfung. Auskunfteien übermitteln Informationen zu finanziellen Verpflichtungen und sogenannte Score-Werte an Kreditgeber, welche Auskunft darüber geben, wie kreditwürdig eine Person ist. Neben institutseigenen Informationen unterstützen diese Auskunftei-Informationen Kreditgeber, Banken oder Händler, bei der Entscheidung, ob Verbraucher:innen einen Kredit oder eine Ware erhalten sollten. Dies ist notwendig, um die Verbraucher:innen vor einem Zahlungsausfall und somit einer Überschuldung sowie den Kreditgeber vor Rückzahlungsstörungen zu schützen. Scoring und Transparenz gehen dabei bei der SCHUFA Hand in Hand. Wer mehr über das Zustandekommen des eigenen Scores wissen möchte, kann gerne den neuen SCHUFA Score-Simulator testen.

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