1. Zahlungsausfälle vermeiden – Gespräch mit dem Gläubiger suchen!
Einen negativen SCHUFA-Eintrag gibt es bei Zahlungsausfällen. Deshalb sollten Sie es am besten gar nicht erst dazu kommen lassen. Sollten Sie Schwierigkeiten haben, Rechnungen pünktlich zu bedienen, ist es ratsam, das Gespräch mit den Gläubigern zu suchen, bevor es zu Mahnungen kommt. Häufig lassen sich so Zahlungsfristen verlängern oder Ratenzahlungen vereinbaren und folglich negative Einträge vermeiden. Falls es dennoch zu einer Mahnung kommt: Nehmen Sie diese ernst und bezahlen Sie direkt, damit es nicht zu einer zweiten Mahnung oder einem SCHUFA-Eintrag kommt.
2. Beratungsangebote annehmen und Einsparpotenziale nutzen!
Trotz wirtschaftlichem Haushalten wird es bei einigen Personen knapp am Ende des Monats. Um Einsparpotenziale zu identifizieren und zu nutzen, gibt es verschiedene Angebote. So bieten Schuldnerberater:innen Haushaltsbudgetberatungen an und nehmen die Ein- und Ausgaben genau unter die Lupe, um Empfehlungen für Einsparungen anzubieten. Die Caritas hat hier gute Inhalte zu Schulden und Haushaltsplanung.
Es gibt noch eine ganze Reihe weiterer Spar-Tipps, die die Verbraucherzentrale NRW aufgelistet hat. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. befasst sich seit vielen Jahren mit dem Thema Energiearmut und Zahlungsproblemen rund um die Energierechnung und bietet kostenlose Beratung für Verbraucher:innen an, denen der Strom gesperrt wurde oder gesperrt werden soll. Informationen und Kontaktdaten zu den Beratungsstellen finden sich hier.
Daneben gibt es noch die Möglichkeit, eigene Haushaltsbücher zu erstellen, um die eigenen Ein- und Ausgaben im Blick zu behalten. Dabei helfen Apps wie fabit. Mit ihr kann man das eigene Budget und Ratenzahlungen besser einplanen, offene Rechnungen hinterlegen und dokumentieren und Spartipps erhalten.
3. Entlastungspakete nutzen
Um den Bürger:innen in diesen schweren Zeiten zu helfen, hat die Bundesregierung mehrere Entlastungspakete beschlossen. Eine Übersicht der einzelnen Maßnahmen haben wir zusammengestellt.
4. SCHUFA-Daten im Blick behalten!
Um zu prüfen, welche Daten die SCHUFA über Sie gespeichert hat, können Sie jederzeit die kostenlose Datenkopie (nach Art. 15 DS-GVO) bestellen. Sie wird Ihnen in der Regel innerhalb von sieben Tagen postalisch zugesendet. Es ist zu empfehlen, die zur eigenen Person gespeicherten Daten im Blick zu behalten und alle paar Jahre zu prüfen. Sollten Sie Fragen zu gespeicherten Informationen oder Korrekturbedarf haben, kontaktieren Sie am besten unser Privatkunden ServiceCenter. Im Konfliktfall steht Ihnen zusätzlich unser unabhängiger Ombudsmann zur Verfügung.