„Mit der SCHUFA ESG Solution leisten wir einen Beitrag für nachhaltiges Wirtschaften“
Nachhaltigkeit und Klimaschutz sind zentrale Herausforderungen unserer Zeit. Die EU verpflichtet daher seit 2022 sukzessive Unternehmen, Kreditinstitute und andere Finanzdienstleister im Rahmen der EU-Taxonomieverordnung, die Nachhaltigkeit ihrer Wirtschaftsaktivitäten messbar zu machen.
Das Ziel besteht darin, Transparenz zu schaffen und die Finanzierung klima- und umweltfreundlichen Wirtschaftens zu begünstigen. Für Kreditinstitute, Investoren und Unternehmen sind die damit verbundenen Anforderungen an das Reporting oftmals mit erheblichem Zeit- und Kostenaufwand verbunden. Banken und Investoren benötigen darüber hinaus umfangreiche Daten ihrer Kunden – diese Daten sind heute nicht vollumfassend oder leicht verfügbar.
Ein Gespräch mit Dr. Hartmut Schott, Abteilungsleiter Business Development und Projektmanagement bei der SCHUFA, über das Thema EU-Taxonomie und wie die SCHUFA hier unterstützt.
Wer ist von der EU-Taxonomieverordnung betroffen?
Hartmut Schott: Grundsätzlich kann man zwischen zwei Gruppen unterscheiden: denjenigen, die Daten benötigen und denjenigen, die sie ermitteln und zur Verfügung stellen müssen. Hier sind zum Beispiel Banken mit mehr als 500 Mitarbeitern zu nennen, die seit Anfang 2022 gemäß der Verordnung verpflichtet sind, die sogenannte "Taxonomie-Fähigkeit" offenzulegen, also anzugeben, welcher Anteil ihrer Finanzierungen gemäß Taxonomieverordnung nachhaltig sein könnte. Ab 2024 sind sie dann verpflichtet, jährlich zu berichten, wieviel Prozent der eigenen Finanzierungen den Nachhaltigkeitsanforderungen der Taxonomie tatsächlich entsprechen. Hierfür benötigen sie Daten von Unternehmen.
Ebenfalls seit Anfang 2022 müssen Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Mitarbeitern und mind. 40 Millionen EUR Umsatz oder mind. 20 Millionen EUR Bilanzsumme – beispielsweise börsennotierte Aktiengesellschaften – Angaben darüber machen, ob und in welchem Umfang ihre Wirtschaftsaktivitäten grundsätzlich Taxonomie-fähig sind. Ab 2023 müssen sie dann ihre "Taxonomie-Konformität" offenlegen, also angeben, ob die Kriterien eingehalten werden. Diese Berichtspflichten werden ausgeweitet, sodass zukünftig viel mehr Unternehmen – in Deutschland ca. 15.000, darunter auch vermehrt mittelständische Betriebe – unmittelbar über ihre Nachhaltigkeit und damit auch ihre Taxonomie-Konformität berichten müssen.