Einfache Sprache

SCHUFA-Themenportal

Aktuelles & Wissenswertes

Hände hinter wachsenden Bäumen

„Mit der SCHUFA ESG Solution leisten wir einen Beitrag für nachhaltiges Wirtschaften“

Nachhaltigkeit und Klimaschutz sind zentrale Herausforderungen unserer Zeit. Die EU verpflichtet daher seit 2022 sukzessive Unternehmen, Kreditinstitute und andere Finanzdienstleister im Rahmen der EU-Taxonomieverordnung, die Nachhaltigkeit ihrer Wirtschaftsaktivitäten messbar zu machen.

Das Ziel besteht darin, Transparenz zu schaffen und die Finanzierung klima- und umweltfreundlichen Wirtschaftens zu begünstigen. Für Kreditinstitute, Investoren und Unternehmen sind die damit verbundenen Anforderungen an das Reporting oftmals mit erheblichem Zeit- und Kostenaufwand verbunden. Banken und Investoren benötigen darüber hinaus umfangreiche Daten ihrer Kunden – diese Daten sind heute nicht vollumfassend oder leicht verfügbar.

Ein Gespräch mit Dr. Hartmut Schott, Abteilungsleiter Business Development und Projektmanagement bei der SCHUFA, über das Thema EU-Taxonomie und wie die SCHUFA hier unterstützt.

Wer ist von der EU-Taxonomieverordnung betroffen?

Hartmut Schott: Grundsätzlich kann man zwischen zwei Gruppen unterscheiden: denjenigen, die Daten benötigen und denjenigen, die sie ermitteln und zur Verfügung stellen müssen. Hier sind zum Beispiel Banken mit mehr als 500 Mitarbeitern zu nennen, die seit Anfang 2022 gemäß der Verordnung verpflichtet sind, die sogenannte "Taxonomie-Fähigkeit" offenzulegen, also anzugeben, welcher Anteil ihrer Finanzierungen gemäß Taxonomieverordnung nachhaltig sein könnte. Ab 2024 sind sie dann verpflichtet, jährlich zu berichten, wieviel Prozent der eigenen Finanzierungen den Nachhaltigkeitsanforderungen der Taxonomie tatsächlich entsprechen. Hierfür benötigen sie Daten von Unternehmen.

Ebenfalls seit Anfang 2022 müssen Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Mitarbeitern und mind. 40 Millionen EUR Umsatz oder mind. 20 Millionen EUR Bilanzsumme – beispielsweise börsennotierte Aktiengesellschaften – Angaben darüber machen, ob und in welchem Umfang ihre Wirtschaftsaktivitäten grundsätzlich Taxonomie-fähig sind. Ab 2023 müssen sie dann ihre "Taxonomie-Konformität" offenlegen, also angeben, ob die Kriterien eingehalten werden. Diese Berichtspflichten werden ausgeweitet, sodass zukünftig viel mehr Unternehmen – in Deutschland ca. 15.000, darunter auch vermehrt mittelständische Betriebe – unmittelbar über ihre Nachhaltigkeit und damit auch ihre Taxonomie-Konformität berichten müssen.

Zur Person: Hartmut Schott

Mann lächelt in die Kamera

Dr. Hartmut Schott verantwortet seit Juni 2021 das Produkt- und Projektmanagement und seit September 2022 das Business Development und Projektmanagement im Bereich Unternehmenskunden der SCHUFA Holding AG. Zuvor bekleidete er mehrere Fach- und Führungspositionen insbesondere in den Feldern Strategie, Projekte und Beteiligungsmanagement in der Banken- und Finanzwirtschaft und nahm darüber hinaus diverse Aufsichtsrats- und Geschäftsführungsmandate in Banken und anderen Beteiligungsgesellschaften wahr. Als Leiter Business Development und Projektmanagement ist er unter anderem für die Nachhaltigkeitsprodukte der SCHUFA zuständig.

Klingt ja ziemlich kompliziert. Was sind die besonderen Herausforderungen bei der Erfüllung der EU-Taxonomieverordnung?

Zur Feststellung und Veröffentlichung ihrer Nachhaltigkeit benötigen Banken, Versicherungen und Investoren umfangreiche Taxonomiedaten von Unternehmen– diese Daten sind heute nicht vollumfassend oder leicht verfügbar. Die Beschaffung und Auswertung der Daten ist vielfach sehr aufwändig und ressourcen-intensiv. Unternehmen müssen ihrerseits sämtliche ihrer wirtschaftlichen Aktivitäten klassifizieren und anschließend ihre Taxonomiequoten offenlegen.

Wie unterstützt die SCHUFA ESG Solution verpflichtete Unternehmen?

Mit der SCHUFA ESG Solution gibt es Softwarelösung und eine zentrale Datenbank, über die entsprechende Daten erfasst und aufbereitet werden können. Unternehmen können über die SCHUFA ESG Solution ihre Taxonomiedaten erheben und zentral an Banken, Versicherungen und Investoren übermitteln. Durch die Schaffung dieser zentralen Plattform werden unter anderem auch doppelte Taxonomieermittlungen desselben Unternehmens vermieden. Verpflichtete Banken, Versicherungen, Investoren und Unternehmen sparen so Zeit, Aufwand und Ressourcen.

Warum hat sich die SCHUFA für die Partnerschaft mit Greenomy entschieden?

Greenomy hat uns durch ihre hohe Expertise und die state-of-the-art Plattform-Lösung überzeugt. Außerdem haben wir eine gemeinsame Vision, Nachhaltigkeitsdaten zentral verfügbar zu machen und die Reportings für die Verpflichteten möglichst einfach und effizient zu gestalten, um so einen Beitrag zur Transformation der Wirtschaft hin zu mehr Nachhaltigkeit zu leisten.

Weitere Informationen

für Sie

Digitale Pflanze

Kooperation von SCHUFA und Greenomy ermöglicht einfache Umsetzung der EU-Taxonomie in Deutschland

Die EU verpflichtet Unternehmen, Kreditinstitute und andere Finanzdienstleister im Rahmen der EU-Taxonomieverordnung, die Nachhaltigkeit ihrer Wirtschaftsaktivitäten messbar zu machen. Die dafür benötigten Daten sind heute nicht vollumfassend oder leicht verfügbar. Die SCHUFA ESG Solution bietet Verpflichteten jetzt eine Plattform, über die sie ihre EU-Taxonomiepflichten einfach umsetzen können.

Digitale Hände mit Pflanze

EU-Taxonomie einfach umsetzen - Zukunft nachhaltig gestalten

Sie haben Fragen rund um das Thema ESG oder EU-Taxonomie? Wir beraten Sie gern!

Nehmen Sie Kontakt

mit uns auf

Ihre Ansprechpartner

SCHUFA Pressekontakt

Kormoranweg 5
65201 Wiesbaden
presse@schufa.de
Tel.: +49 611 9278-888
Mo. - Fr. 09 - 17 Uhr