Jetzt kaufen, später zahlen: Gerade für junge Menschen ist das attraktiv. Doch Minikredite werden schnell zur Schuldenfalle. Es braucht eine bessere Risikoeinschätzung – mit mehr Positivdaten.
Wiesbaden - Die viel diskutierten „Buy Now Pay Later“-Angebote können für Verbraucher:innen zur „Konsumfalle“ werden. Die Ergebnisse des neuen Risiko- und Kreditkompasses der SCHUFA zeigen, dass der Anteil von Kleinkrediten stark steigt – darunter die Zahlungsmethode „Buy Now Pay Later“. Hier vermischen sich Ratenzahlung und Rechnungskauf. So stieg im Jahr 2021 der Anteil von Ratenkrediten unter 1.000 Euro an den neu abgeschlossenen Krediten von 19,9 auf 29,5 Prozent. Gerade bei jüngeren, internet-affinen Menschen sind diese neuen Angebote ebenso wie Banking- oder Trading-Apps beliebt.
Mehr zu den Ergebnissen des SCHUFA-Kredit-Kompasses lesen Sie hier.
Es werden vermeintlich einfachere Services mit toller User Journey bereitgestellt. Doch diese Minikredite können sich gerade für junge Menschen rasch als Schuldenfalle herausstellen. Warum ist das so?
Verantwortungsvolle Kreditvergabe geht einher mit einer adäquaten Risikoeinschätzung. Diese basiert auf einem umfassenden finanziellen Bild der Verbraucher:innen - am Point of Sale oder online. Hierzu bedarf es einer Kreditwürdigkeitsprüfung, die auf aktuellen, aussagekräftigen und vollständigen Informationen über Verträge und Kredite basiert. Dieser liegt eine regelmäßige finanzielle Verpflichtung zugrunde.
Es braucht auch für Mini- und Kurzzeitkredite mehr Schutz
Informationen zu finanziellen Verbindlichkeiten und Verträgen der Verbraucher:innen nennt man Positivdaten. Es handelt sich hier zum Beispiel um Daten zu ungestört laufenden Krediten oder zu bestehenden Girokonten und Kreditkarten. Sie werden bei der SCHUFA verarbeitet und stellen bei der Kreditwürdigkeitsbewertung eine wichtige Ergänzung der so genannten Negativinformationen wie Zahlungsrückstände oder Insolvenzinformationen dar.
Gerade die in Folge der Buy-Now-Pay-Later-Angebote steigende Vielzahl kleiner Kredite kann einen erheblichen Einfluss auf das Hauhaltsbudget haben. Dorothea Mohn, Finanzmarkt-Expertin bei der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), fordert deswegen: „Die Bundesregierung muss Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Aufnahme von Mini- oder Kurzzeitkrediten ebenso schützen, wie bei längerfristigen, größeren Kreditaufnahmen.“ Sie kritisiert, dass das Verbraucherkreditrecht nicht greife, wenn der Kredit innerhalb von drei Monaten zurückgezahlt werden muss oder der Kreditbetrag unter 200 Euro liegt. Solche Mini- oder Kurzzeitkredite können ohne Kreditwürdigkeitsprüfung vergeben werde.
EU-Kommission will Kredite unter 200 Euro nur mit Prüfung vergeben
Verbraucherschützer:innen unterstützen damit den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Überarbeitung der europäischen Verbraucherkreditrichtlinie. Der Vorschlag zielt darauf ab, die Vorschriften für Verbraucherkredite zu modernisieren, indem diese an die Digitalisierung von Entscheidungsprozessen sowie Gewohnheiten von Verbraucher:innen angepasst werden. Ziel ist die Schaffung EU-einheitlicher, hoher Verbraucherschutzstandards. So sollen künftig etwa auch Kredite unter 200 Euro und mit einer kürzeren Laufzeit als drei Monate nur nach einer Kreditwürdigkeitsprüfung vergeben werden dürfen, um der Überschuldung der Verbraucher vorzubeugen.
Die SCHUFA begrüßt den Vorschlag der EU-Kommission, Mini- und Kurzzeitkredite in den Geltungsbereich der Richtlinie aufzunehmen. Je mehr relevante Informationen zu finanziellen Verbindlichkeiten und Verträgen der Verbraucher:innen vorliegen, desto besser können diejenigen Verbraucher:innen identifiziert werden, die sich einen weiteren Kredit leisten können. Gleichzeitig werden diejenigen Verbraucher:innen geschützt, die vor einer möglichen finanziellen Überlastung stehen, weil sie bereits eine Vielzahl an Krediten aufgenommen haben.