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"Viele Unternehmen haben nicht einmal angefangen, sich mit dem Thema zu beschäftigen"

Der EU-Rat hat diese Woche die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung gebilligt. Sie verpflichtet Unternehmen in noch nie dagewesener Form und Umfang, regelmäßig Informationen über die gesellschaftlichen und ökologischen Auswirkungen ihres Handelns offen zu legen. Worauf es jetzt für Unternehmen ankommt, haben wir mit Hartmut Schott, Abteilungsleiter Business Development und Projektmanagement bei der SCHUFA, besprochen.

Was besagt die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung?

Mithilfe der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD) soll Transparenz über die Nachhaltigkeit eines Unternehmens geschaffen werden. Ziel ist es, Finanzströme in nachhaltige Verwendungen umzulenken, um so letztendlich die Klimaziele der EU bis zum Jahr 2050, aber auch die Einhaltung gewisser sozialer Mindeststandards, zu erreichen. Mithilfe des darunter liegenden einheitlichen Klassifikationssystems, der sogenannten EU-Taxonomie, soll darüber hinaus das sogenannte Greenwashing verhindert werden.

Ab wann und für wen gilt die Richtlinie?

Die Berichtspflicht ist heute auf kapitalmarktorientierte nicht-finanzielle Unternehmen mit im Wesentlichen mehr als 500 Mitarbeitenden und finanzielle Unternehmen wie Banken und Versicherungen beschränkt. Diese fallen bereits ab 2024 unter die neue Richtlinie, die die aktuellen Berichtspflichten und den Verpflichtetenkreis nochmals deutlich ausweitet.

Ab 2025 sind alle großen Unternehmen, unabhängig von ihrer Kapitalmarktorientierung, betroffen, wenn sie zwei der nachfolgenden drei Kriterien erfüllen: sie haben mehr als 250 Mitarbeitende oder erzielen mindestens 40 Millionen Euro Umsatz beziehungsweise verfügen über eine Bilanzsummer von mindestens 20 Millionen Euro. Kleinere Unternehmen können ab 2026 unter die Richtlinie fallen, wenn sie kapitalmarktorientiert sind.

Ab 2028 sind auch solche Unternehmen betroffen, die Teil der Wertschöpfungskette von verpflichteten Unternehmen sind. Da die größeren Unternehmen aber bereits ab 2024 bzw. 2025 Informationen über ihre Lieferanten einholen werden, ist davon auszugehen, dass bereits ab 2024 Daten von kleineren Unternehmen angefordert werden, obwohl sie möglicherweise keiner eigenen Verpflichtung unterliegen. Und auch über Finanzierungsbeziehungen zu Banken oder Investoren werden Unternehmen künftig nachhaltigkeits-relevante Daten ermitteln und ihren Banken zur Verfügung stellen müssen.

Der Verpflichtetenkreis in Deutschland von heute circa 500 Unternehmen wird bis 2025 auf ca. 16.000 Unternehmen ausgeweitet. Darüber hinaus wird eine sehr große Zahl von weiteren Unternehmen selbst dann von der Richtlinie betroffen sein, wenn sie keiner eigenen Verpflichtung aus der Richtlinie unterliegen.

Zur Person: Hartmut Schott

Hartmut Schott, Schufa Holding AG

Dr. Hartmut Schott verantwortet seit Juni 2021 das Produkt- und Projektmanagement und seit September 2022 das Business Development und Projektmanagement im Bereich Unternehmenskunden der SCHUFA Holding AG. Zuvor bekleidete er mehrere Fach- und Führungspositionen insbesondere in den Feldern Strategie, Projekte und Beteiligungsmanagement in der Banken- und Finanzwirtschaft und nahm darüber hinaus diverse Aufsichtsrats- und Geschäftsführungsmandate in Banken und anderen Beteiligungsgesellschaften wahr. Als Leiter Business Development und Projektmanagement ist er unter anderem für die Nachhaltigkeitsprodukte der SCHUFA zuständig.

Welche Informationen muss ein Unternehmen veröffentlichen?

Die Unternehmen müssen ihre Wirtschaftsaktivitäten klassifizieren und mit Umsatz, Kapitalausgaben und Betriebsausgaben bewerten. Daraus werden dann aktivitäten-bezogene Taxonomiequoten berechnet und zu einer Gesamtquote für das Unternehmen aggregiert. Darüber hinaus müssen nach Inkrafttreten der Richtlinie voraussichtlich bestimmte ESG-KPIs ermittelt und veröffentlicht werden. Das sind zum Beispiel Treibhausgas-Emissionen oder Informationen zu Wasser und Abfall sowie zur Einhaltung sozialer Mindeststandards oder der Menschenrechte. Dazu gehört unter anderem auch die Bewertung nachhaltigkeitsbezogener Risiken und geplante Maßnahmen zur Unterstützung einer nachhaltigen Transformation des Unternehmens.

Mit der Richtlinie werden Nachhaltigkeitsinformationen, also Informationen nicht-finanzieller Natur, den finanziellen Informationen, die von Unternehmen im Rahmen ihrer Jahresabschlussberichterstattung offengelegt werden müssen, gleichgestellt. Diese werden in einem gesonderten Teil des Lageberichts offengelegt und müssen einer externen Überprüfung standhalten. Das kann zum Beispiel der Abschlussprüfer sein. Ich gehe davon aus, dass die Wirtschaftsprüfer im Rahmen ihrer Prüfprozesse harte Maßstäbe an die Unternehmen anlegen werden. Im schlimmsten Fall kann das in der Verweigerung des Testats münden.

Wie kann man den Bericht erbringen?

Man kann sich vorstellen, dass die Erstellung des Berichts, dessen Inhalte und Erstellungsprozesse dem Urteil eines Wirtschaftsprüfers standhalten müssen, aufwändig ist. Heute nutzen eine Vielzahl von Unternehmen keine dezidierten Softwarelösungen, sondern entweder eigenentwickelte Tools auf Excelbasis oder haben schlimmstenfalls nicht einmal damit angefangen, sich mit der Thematik zu beschäftigen. Die wichtigste Erkenntnis ist, dass es sich lohnt, frühzeitig mit der Erhebung der Daten zu beginnen, um nicht zu sehr unter Zeitdruck zu geraten. Darüber hinaus sind digitale Prozesse von hoher Relevanz. Idealerweise unterstützen solche Lösungen nicht nur die Ermittlung der entsprechenden Kennzahlen, die offengelegt werden müssen, sondern ermöglichen auch den Datenaustausch zwischen nicht-finanziellen und finanziellen Unternehmen. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der Aufbau einer Datenbank für Nachhaltigkeitsinformationen, in der Informationen der Verpflichteten zentral abgelegt werden und so alle, die die Daten benötigen, zugreifen können. Denn nichts ist lästiger, als die Daten für verschiedene Interessenten mehrfach ermitteln und hinterlegen zu müssen. Die SCHUFA ist gerade mit einer solchen umfassenden Lösung - der SCHUFA ESG Solution - an den Markt gegangen, mit dem Ziel Synergieeffekte für alle Beteiligten zu heben und die Berichtserstellung soweit möglich zu vereinfachen und effizient zu gestalten.

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