"Viele Unternehmen haben nicht einmal angefangen, sich mit dem Thema zu beschäftigen"
Der EU-Rat hat diese Woche die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung gebilligt. Sie verpflichtet Unternehmen in noch nie dagewesener Form und Umfang, regelmäßig Informationen über die gesellschaftlichen und ökologischen Auswirkungen ihres Handelns offen zu legen. Worauf es jetzt für Unternehmen ankommt, haben wir mit Hartmut Schott, Abteilungsleiter Business Development und Projektmanagement bei der SCHUFA, besprochen.
Was besagt die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung?
Mithilfe der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD) soll Transparenz über die Nachhaltigkeit eines Unternehmens geschaffen werden. Ziel ist es, Finanzströme in nachhaltige Verwendungen umzulenken, um so letztendlich die Klimaziele der EU bis zum Jahr 2050, aber auch die Einhaltung gewisser sozialer Mindeststandards, zu erreichen. Mithilfe des darunter liegenden einheitlichen Klassifikationssystems, der sogenannten EU-Taxonomie, soll darüber hinaus das sogenannte Greenwashing verhindert werden.
Ab wann und für wen gilt die Richtlinie?
Die Berichtspflicht ist heute auf kapitalmarktorientierte nicht-finanzielle Unternehmen mit im Wesentlichen mehr als 500 Mitarbeitenden und finanzielle Unternehmen wie Banken und Versicherungen beschränkt. Diese fallen bereits ab 2024 unter die neue Richtlinie, die die aktuellen Berichtspflichten und den Verpflichtetenkreis nochmals deutlich ausweitet.
Ab 2025 sind alle großen Unternehmen, unabhängig von ihrer Kapitalmarktorientierung, betroffen, wenn sie zwei der nachfolgenden drei Kriterien erfüllen: sie haben mehr als 250 Mitarbeitende oder erzielen mindestens 40 Millionen Euro Umsatz beziehungsweise verfügen über eine Bilanzsummer von mindestens 20 Millionen Euro. Kleinere Unternehmen können ab 2026 unter die Richtlinie fallen, wenn sie kapitalmarktorientiert sind.
Ab 2028 sind auch solche Unternehmen betroffen, die Teil der Wertschöpfungskette von verpflichteten Unternehmen sind. Da die größeren Unternehmen aber bereits ab 2024 bzw. 2025 Informationen über ihre Lieferanten einholen werden, ist davon auszugehen, dass bereits ab 2024 Daten von kleineren Unternehmen angefordert werden, obwohl sie möglicherweise keiner eigenen Verpflichtung unterliegen. Und auch über Finanzierungsbeziehungen zu Banken oder Investoren werden Unternehmen künftig nachhaltigkeits-relevante Daten ermitteln und ihren Banken zur Verfügung stellen müssen.
Der Verpflichtetenkreis in Deutschland von heute circa 500 Unternehmen wird bis 2025 auf ca. 16.000 Unternehmen ausgeweitet. Darüber hinaus wird eine sehr große Zahl von weiteren Unternehmen selbst dann von der Richtlinie betroffen sein, wenn sie keiner eigenen Verpflichtung aus der Richtlinie unterliegen.