Die SCHUFA hat als einzige Auskunftei in Deutschland seit 2008 ein unabhängiges neutrales Gremium eingerichtet: den SCHUFA Verbraucherbeirat. Jetzt hat sich der SCHUFA Verbraucherbeirat neu konstituiert. Die wichtigsten Neuerungen sind die Stärkung des Gremiums durch mehr Mitwirkungsrecht, die jährliche Veröffentlichung eines Tätigkeitsberichts und eigenes Budget zur Vergabe von Studien. Mit welchen Themen sich der Verbraucherbeirat der SCHUFA beschäftigt und welche Funktion er ausübt, erfahren Sie hier.
1. Welche Funktion hat der Verbraucherbeirat der SCHUFA Holding AG?
Der Beirat unterstützt die SCHUFA als kritischer Begleiter in verbraucherrelevanten Fragen rund um SCHUFA-Themen. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere die Beratung zu und Bewertung von verbraucherrelevanten Themen und Vorhaben der SCHUFA, Ursachen von Verbraucherbeschwerden und die Erarbeitung von verbraucherschützenden Lösungsansätzen. Dazu gehören Empfehlungen an den Vorstand der SCHUFA, die der Beirat mit Zweidrittelmehrheit beschließen muss. Der Vorstand ist verpflichtet, deren Umsetzung zu prüfen und zu erklären, wie er entschieden hat. Der Vorstand soll für Empfehlungen des Beirats die Umsetzungspotentiale prüfen und den Beirat jeweils über die Entscheidung zur Umsetzung bzw. Nicht-Umsetzung informieren. Soweit die Ablehnung des Vorstands eine Empfehlung des Beirats betrifft, sind zusätzlich die Gründe der Ablehnung mitzuteilen.
2. Wie ist der Verbraucherbeirat der SCHUFA Holding AG zusammengesetzt?
Der Beirat ist ein interdisziplinär besetztes Gremium und setzt sich aus Persönlichkeiten verschiedener Institutionen, Universitäten und gesellschaftlichen Einrichtungen zusammen. Dem Verbraucherbeirat gehören 12 Personen an, die vornehmlich aus den Bereichen Verbraucherschutz und -recht, Datenschutz bzw. -recht, Schuldnerberatung und Haushaltsführung bzw. Überschuldungsprävention stammen. Die Mitglieder des SCHUFA Verbraucherbeirats finden Sie hier.
3. Welche Themen gehören zu den Arbeitsschwerpunkten des Verbraucherbeirats der SCHUFA Holding AG?
Die thematischen Schwerpunkte des Beirats sind u. a.:
- Verbraucherschutz bei Finanz- und Konsumdienstleistungen, z. B. bei der (online) Kreditvergabe oder im eCommerce beim Kauf auf Rechnung,
- Stärkung der Finanz- und Konsumkompetenz von Verbraucher:innen,
- Schutz vulnerabler Verbrauchergruppen,
- Identitätsschutz,
- Prävention von Betrug insbesondere im Online-Geschäft,
- Transparenz und Fairness von Bonitätsbewertungs- und Kreditvergabeprozessen,
- Einbeziehung von Verbraucher:innen in einen selbstbestimmten, sicheren und bewussten Umgang mit eigenen Daten,
- sowie gesellschaftliche Verantwortung der SCHUFA für eine nachhaltige Finanzwirtschaft.
4. Wie erfolgt die Themensetzung des Verbraucherbeirates?
Der Verbraucherbeirat wird für seine Sitzungen die Themen selbst bestimmen. Er nimmt frühzeitig und vorausschauend neue Verbraucherperspektiven mit Bezug zum Geschäftsmodell der SCHUFA auf, damit die SCHUFA diese bei Geschäftsprozessen und Produktentwicklungen berücksichtigen kann. Die Themensetzung der Verbraucherbeiratssitzung erfolgt ausschließlich durch die Mitglieder. Allerdings kann die SCHUFA Anregungen einbringen, indem sie z. B. über laufende Entwicklungen oder aktuelle Themen informiert.
5. Auf welchem Weg erfahren Verbraucher:innen über die Tätigkeiten des Verbraucherbeirates?
Der Verbraucherbeirat veröffentlich jährlich einen digitalen Tätigkeitsbericht, in dem er über die Themen des letzten Jahres informiert.
6. Wie unterstützt die SCHUFA Holding AG die Arbeit des Verbraucherbeirates?
Der Verbraucherbeirat kann zur thematischen Vertiefung themenspezifische Arbeitsgruppen oder Themenkreise insbesondere zum Datenschutz, zur Digitalisierung sowie zur Finanzkompetenz einsetzen. Darüber hinaus kann der Beirat zu allen aktuellen und zukünftigen verbraucherrelevanten Fragen zu SCHUFA-Themen von grundsätzlicher Bedeutung in einem gewissen Rahmen eigenständig Aufträge für Kurzgutachten, Stellungnahmen, Studien und Umfragen vergeben.
7. Sind die Mitglieder des Verbraucherbeirates unabhängig?
Die Unabhängigkeit der Verbraucherbeiratsmitglieder ist durch die Satzung geregelt. Die persönliche Mitgliedschaft ist auf vier Jahre beschränkt, mit der Möglichkeit einer einmaligen Wiederberufung.