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Ukraine-Krieg drückt Stimmung bei Selbständigen

Die Unternehmen blicken sorgenvoll in die Zukunft: Die Folgen des Ukraine-Krieges mit hohen Energiepreisen sorgen bei den Soloselbständigen und Kleinstunternehmen für schlechte Stimmung. Sie fordern steuerliche Entlastungen.

Die Stimmung bei Soloselbständigen und Kleinstunternehmen hat sich seit Jahresbeginn eingetrübt: Der Anteil der Befragten, die sorgenvoll oder mit Angst in die Zukunft blicken, erhöhte sich von 48 auf 62 Prozent bei den Soloselbständigen und bei den Kleinstunternehmen von 52 auf 59 Prozent. Die ist das Ergebnis einer aktuellen Umfrage im Auftrag der SCHUFA Holding AG.

„Die Stimmung unter den Soloselbstständigen und Kleinstunternehmen in Deutschland hat sich im Vergleich zum Jahresbeginn noch einmal verschlechtert. Zu den Herausforderungen der Corona-Pandemie kommt der Russische Angriff auf die Ukraine und die damit verbundenen Lieferengpässe und Preisanstiege. Das geht bei vielen Unternehmerinnen und Unternehmern an die Substanz“, erklärt Ole Schröder, Vorstandsmitglied der SCHUFA Holding AG.

Grafik_Unternehmerbefragung_Sorgen der Unternehmen

Sorge um Energiesicherheit und Ausweitung des Ukraine-Krieges

Größte Sorgen sind in beiden Unternehmergruppen Probleme bei der Energieversorgung sowie die Ausweitung des russischen Krieges in der Ukraine. Mit jeweils 61 Prozent äußerten weit mehr als die Hälfte der Befragten die Befürchtung, dass es zu Problemen bei der Energieversorgung kommt. Jeweils 60 Prozent fürchten, dass der Krieg in der Ukraine sich auf ganz Europa ausweitet. Eine weitere große Sorge der Kleinstunternehmen sind höhere Steuern (59 Prozent).

Entsprechend berichten 52 Prozent der Soloselbständigen und 68 Prozent der Kleinstunternehmen, dass sie von den Erhöhungen der Energie-Preise betroffen sind, 47 bzw. 63 Prozent spüren die gestiegenen Treibstoffpreise. Bei den Kleinstunternehmen sind außerdem 38 Prozent von gestörten Lieferketten betroffen.

Auftragslage noch stabil – Steuerentlastungen und Bürokratie-Abbau gefordert

Die Auftrags- und Umsatzlage hat sich gegenüber der Januar-Befragung nicht wesentlich verändert, sondern tendenziell sogar etwas verbessert. Auch die Zukunft des eigenen Unternehmens wird von einer großen Mehrheit als sicher oder sehr sicher eingeschätzt.

Grafik_Unternehmerbefragung_Politische Maßnahmen

Um die eigene wirtschaftliche Situation zu verbessern, wünschen sich Soloselbständige und Kleinstunternehmen vor allem Steuerentlastungen (55 bzw. 61 Prozent) und den Abbau bürokratischer Pflichten (36 bzw. 39 Prozent). Die Subventionierung von Energie wird jeweils von gut einem Viertel der Befragten gefordert. Jeweils fast ein Fünftel wünscht sich Verbesserungen bei der digitalen Infrastruktur.

Wenig Angst vor Insolvenzen – aber Geschäftsaufgaben als Option

Immerhin, das Insolvenzrisiko ist insgesamt noch gering. Nur 4 Prozent (Soloselbständige) bzw. 3 Prozent (Kleinstunternehmen) attestieren dem eigenen Unternehmen ein sehr hohes Insolvenzrisiko. 13 Prozent der Soloselbständigen und 15 Prozent der Kleinstunternehmen sehen ein erhöhtes Insolvenzrisiko.

Grafik_Unternehmerbefragung_Insolvenz_Geschäftsaufgabe

Jedoch scheinen viele Selbständige Gedanken an eine Geschäftsaufgabe mit sich zu tragen: Der Anteil der Unternehmer, die mit eher oder sehr hoher Wahrscheinlichkeit ihr Geschäft mittelfristig freiwillig aufgeben wollen, ist bei den Soloselbständigen mit mehr als einem Viertel (28 Prozent) und den Kleinstunternehmen mit fast ein Drittel (30 Prozent) sehr groß.

„Eine große Insolvenzwelle wird es vorerst nicht geben – zumindest wenn es nach der Selbsteinschätzung der Selbstständigen und Kleinstunternehmen geht. Aber ein beträchtlicher Anteil der Befragten spielt mit dem Gedanken, freiwillig das Geschäft aufzugeben, wohl auch, um einer Insolvenz zuvorzukommen. Dies hätte erhebliche Folgen für die deutsche Wirtschaft“, sagt Schröder.

Zur Umfrage: Die Online-Befragung wurde vom 20.05.2022 bis zum 31.05.2022 unter 529 Soloselbständigen und 302 Kleinstunternehmen im Auftrag der SCHUFA von Nordlight Research durchgeführt. Befragt wurden Soloselbständige (Selbständige, die keine weiteren Mitarbeitenden beschäftigen) sowie Kleinstunternehmer (Unternehmen mit maximal fünf Mitarbeitenden, inkl. Inhaberin/ Inhaber).

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