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Restschuldbefreiung: Die 5 wichtigsten Fakten zur neuen Löschfrist

Klarheit und Sicherheit für die Verbraucher:innen: Die Schufa löscht die Restschuldbefreiung jetzt schon nach sechs Monaten. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Ab sofort verkürzt die SCHUFA die Speicherdauer der Restschuldbefreiung von drei Jahre auf sechs Monate. Die SCHUFA hat sich zu diesem Schritt trotz noch laufender Gerichtsverfahren vor dem EuGH und BGH zu diesem Thema entschieden. Der BGH hatte diese Woche eine Entscheidung noch vertagt. „Mit unserer Entscheidung schaffen wir Klarheit und Sicherheit für die Verbraucherinnen und Verbraucher“, sagte Ole Schröder, Vorstandsmitglied der SCHUFA. Die SCHUFA wird somit alle Einträge zu einer Restschuldbefreiung, die länger als sechs Monate gespeichert sind sowie alle hiermit verbundenen Schulden nach sechs Monaten rückwirkend löschen. Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zu den neuen Löschfristen bei der Restschuldbefreiung:

1. Ab wann gilt die auf sechs Monate verkürzte Speicherdauer der Restschuldbefreiung bei der SCHUFA?

Mit der Umstellung des Verfahrens bis Ende April 2023 wird die SCHUFA im ersten Schritt alle Einträge zu einer Restschuldbefreiung von Verbraucherinnen und Verbrauchern, die länger als sechs Monate gespeichert sind sowie alle hiermit verbundenen Schulden automatisch löschen. Nach diesem Zeitpunkt erfolgt eine automatische Löschung der Daten zur Restschuldbefreiung mit Erreichen der Frist von sechs Monaten.

Hier zwei kurze Beispiele, wann Sie mit einer Löschung Ihrer Daten rechnen können: Person A hat am 1. Juni 2022 eine Restschuldbefreiung erhalten. Demnach werden die Daten direkt nach der technischen Umsetzung des neuen Verfahrens Ende April gelöscht und fließen nicht mehr in die Scoreberechnung ein. Person B hat am 1. Januar 2023 eine Restschuldbefreiung erhalten. Die Information über die Restschuldbefreiung und die damit verbundenen Schulden werden also nach sechs Monaten, zum 1. Juli 2023, gelöscht.

2. Muss ich mich selbst um die Löschung meiner Restschuldbefreiung kümmern?

Nein. Die Löschung erfolgt automatisch nach sechs Monaten. Sie müssen sich hierfür nicht proaktiv an die SCHUFA wenden.

3. Wie erhalte ich eine Information darüber, ob meine Daten zur Restschuldbefreiung gelöscht wurden?

Sie können bei uns kostenlos eine Datenkopie Ihrer personenbezogenen Daten anfordern. Alternativ haben Sie die Möglichkeit, Ihre Daten jederzeit online über unsere kostenpflichtigen Services einzusehen und sich per E-Mail oder SMS benachrichtigen zu lassen, wenn es kreditrelevante Anfragen oder Änderungen der eigenen Bonität oder Identitätsdaten gibt. Hier finden Sie weitere Informationen zu den verschiedenen Optionen.

4. Wann wird mein Score nach Löschung der Daten zur Restschuldbefreiung wieder besser?

In die Berechnung des Scores fließen die zu einer Person gespeicherten Daten ein. Die SCHUFA hat entschieden, die Informationen zur Restschuldbefreiung sowie die hiermit verbundenen Schulden nach sechs Monaten zu löschen. Diese fließen somit nach der Löschung nicht weiter in die Scoreberechnung ein. Manche Verbraucherinnen und Verbraucher haben allerdings während eines laufenden Insolvenzverfahrens neue Schulden gemacht, die nicht von der Restschuldbefreiung umfasst sind. Diese bleiben auch über die Frist der Löschung der Restschuldbefreiung wie bisher gespeichert und können sich somit auf den Score auswirken.

5. Betrifft die verkürzte Speicherdauer nur die Restschuldbefreiung oder auch andere Daten?

Die Anpassung der Speicherfrist bezieht sich nur auf Einträge zur Restschuldbefreiung und die damit verbundenen Schulden. Denn diese – und nur diese – gelten mit der Restschuldbefreiung als erlassen. Alle weiteren Daten und Speicherfristen sind hiervon unberührt. Auch neue Schulden, die während eines laufenden Insolvenzverfahrens gemacht wurden und daher nicht von der Restschuldbefreiung umfasst sind, bleiben weiterhin bestehen.

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