Der SCHUFA geht es um Rechtssicherheit – für die Menschen zu denen wir Bonitätsinformationen bereitstellen, für eine gerechte Bewertung von Kreditrisiken im Wirtschaftsleben und für die Arbeit der Wirtschaftsauskunfteien. Selbstverständlich werden wir unsere Abläufe und Dienstleistungen – nach einem entsprechenden Urteil – schnellstmöglich den Anforderungen des EuGH anpassen.
Zum Hintergrund:
Der EuGH beantwortet Fragen zum richtigen Verständnis des Europarechts. Mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) existiert seit Mai 2018 eine neue europäische Rechtsgrundlage im Datenschutzrecht. Zu diesen neuen Regelungen fehlt in vielen Fällen noch die Rechtsprechung, die diese auslegt, auf einen konkreten Fall anwendet und dadurch verständlicher macht. Deshalb gibt es aktuell sehr viele Vorlagen zum Datenschutzrecht, die der EuGH behandelt.
Der EuGH entscheidet nicht über den Rechtsstreit, der den Fragen zugrunde liegt. Das nationale, also deutsche Gericht, das sich mit Klärungsfragen an den EuGH gewandt hat, muss dieses Verständnis dann seiner Entscheidung zugrunde legen.