6. Wie kann ich meinen Score verbessern?
Unsere Analysen zeigen: 87 Prozent aller Personen, zu denen die SCHUFA Daten gespeichert hat, haben einen guten oder sogar sehr guten Score. Es gibt aber auch Menschen, die gerne wissen wollen, wie man ihn verbessern kann.
In einem ersten Schritt zeigt der Score-Simulator seit Oktober 2022 interaktiv und anschaulich das Prinzip, wie die SCHUFA die Bonität berechnet. Er fragt die sieben wichtigsten Faktoren ab, die die Kreditwürdigkeit beeinflussen und zeigt, wie sie auf den Score wirken. Für noch mehr Transparenz sorgt unser Überblick über die 13 wichtigsten Scorefaktoren.
Wir denken auch über Möglichkeiten nach, wie Sie darüber hinaus zukünftig Ihren Score positiv beeinflussen können, wenn Sie das wünschen. So ist zum Beispiel denkbar, dass Daten, die sich positiv auf den Score auswirken, auf Basis einer persönlichen Einwilligung länger gespeichert werden. Leider ist dies zum jetzigen Zeitpunkt und mit Blick auf die Daten aus dem Telekommunikationsumfeld noch nicht möglich. 2024 wollen wir in einem ersten Schritt ein Daten-Cockpit anbieten, mit dem man die möglichen Auswirkungen auf den eigenen Score simulieren kann. Auf dieser Basis könnten Sie dann entscheiden, ob Daten länger gespeichert werden sollen.
7. Warum werden Informationen zu Telekommunikationsverträgen eigentlich gelöscht?
Hintergrund der Löschung ist der Beschluss der Datenschutzkonferenz der Länder (DSK), dem Gremium der unabhängigen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder. Die DSK hat die Übermittlung und Verarbeitung von sogenannten Positivdaten aus dem Telekommunikationsbereich durch Wirtschaftsauskunfteien diskutiert und wie folgt bewertet: Die Übermittlung und Verarbeitung von Daten aus dem Telekommunikationsbereich durch Wirtschaftsauskunfteien für das Bonitätsscoring könne nicht auf ein „berechtigtes Interesse“ gestützt werden (gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutzgrundverordnung /DSGVO), hierfür sei eine Einwilligung (nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) erforderlich.
Anlässlich des im Herbst 2021 gefassten Beschlusses der Datenschutzkonferenz wurden keine neuen Vertragsdaten zu Kundenkonten von Telekommunikationsunternehmen mehr an die SCHUFA übermittelt und durch diese verarbeitet. Die offene Rechtsfrage, ob die Positivdaten auf Basis des sog. berechtigten Interesses an die SCHUFA übermittelt werden dürfen, wird aktuell noch gerichtlich geklärt – wobei die SCHUFA nicht die Beklagte ist. Ein abschließendes Urteil liegt derzeit nicht vor. Die Entscheidung zur Löschung der Daten wurde unabhängig davon getroffen.