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SCHUFA löscht Daten zu Telekommunikationskonten

Telekommunikationsunternehmen und die Schufa haben entschieden, Informationen zu Vertragskonten aus dem Telekommunikationsbereich zu löschen. Es handelt sich um sogenannte Positivdaten, die im Besonderen zum Schutz vor Betrug und Datenmissbrauch durch Dritte an die SCHUFA gemeldet wurden. Die Löschung startet am 20. Oktober 2023.

Warum sich Telekommunikationsunternehmen und SCHUFA zu diesem Schritt entschieden haben und was das konkret für Sie bedeuten kann – hier sind die wichtigsten sieben Fragen und Antworten:

1. Um welche Daten geht es?

Es handelt sich um die Information, dass bei einem Telekommunikationsunternehmen ein Vertragskonto, also ein Kundenkonto, besteht, mit dem für das Telekommunikationsunternehmen ein kreditorisches Risiko verbunden ist. Bei Kundenkonten auf Prepaid-Basis liegt kein Zahlungsausfallrisiko vor – folglich wurden sie auch nicht an die SCHUFA gemeldet. Informationen zu Zahlungsausfällen werden weiterhin gemeldet und im Rahmen von Bonitätsscores und -auskünften verarbeitet.

2. Warum wurden diese Daten an die SCHUFA gemeldet?

Servicekonten aus dem Telekommunikationsumfeld wurden im Besonderen dafür genutzt, Betrug und Datenmissbrauch durch Dritte möglichst effektiv unterbinden zu können – auch im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher, die hiervon betroffen sein könnten. Zudem sind sie in das Bonitätsscoring der SCHUFA eingeflossen, da sie sich auf das Zahlungsausfallrisiko auswirken können.

Scoring & Daten

So können Sie Ihren SCHUFA-Score verbessern

Der SCHUFA-Score ist eine wichtige Information für die Bonitätseinschätzung durch Unternehmen. Mit diesen Tipps können Sie ihn verbessern.

3. Welchen Einfluss kann die Löschung auf meinen Score haben?

Zunächst einmal: Unsere Analysen im Vorfeld zur Löschung haben gezeigt, dass sich die Scores im Durchschnitt nur marginal verändern. Bei 53 Prozent der Personen wird der Score nach Löschung niedriger, bei 47 Prozent höher sein (je höher desto besser). Analysiert wurde die Auswirkung auf den Bankenscore, den am häufigsten durch die SCHUFA für Kreditentscheidungen zur Verfügung gestellten Score.

4. Warum verbessert oder verschlechtert sich mein Score?

Insbesondere bei Menschen, die bereits langjährige Vertragsbeziehungen (mehr als 5 Jahre) zu einem Telekommunikationsunternehmen haben, wirkt sich die Information zu dem bestehenden Vertrag positiv auf den Bonitätsscore aus. Auch Personen, zu denen wenige oder keine weiteren Daten bei der SCHUFA vorlagen, profitierten von Informationen zu Vertragskonten im Telekommunikationsbereich. Sind allerdings zahlreiche Verträge von Telekommunikationsunternehmen gemeldet, kann sich dies – statistisch gesehen – negativ auf den Bonitätsscore auswirken, denn mit jedem einzelnen Vertrag ist eine Zahlungsverpflichtung verbunden

5. Wie erfahre ich, welchen Score ich habe?

  • Datenkopie: Um Ihren aktuellen Basisscore zu erhalten, können Sie jederzeit die kostenlose Datenkopie (nach Art. 15 DS-GVO) bestellen. Sie wird Ihnen in der Regel innerhalb von sieben Tagen postalisch zugesendet und enthält den SCHUFA-Basisscore, der zum Beginn jedes Quartals aktualisiert wird. Die nächste Aktualisierung findet Anfang Januar 2024 statt.
  • bonify-WebApp: Jederzeit kostenlos digital können Sie Ihren Score in der bonify-WebApp einsehen. Dafür ist lediglich eine Registrierung beim BaFin-lizensierten Finanzdienstleister Forteil GmbH notwendig. Auch bei bonify wird der Wert ein Mal pro Quartal aktualisiert, das nächste Mal Anfang Januar 2024.
  • meineSCHUFA.de: Alternativ bieten wir Ihnen die Möglichkeit, unser Produkt meineSCHUFA kompakt für einen Zeitraum von vier Wochen kostenlos zu testen. Damit haben Sie die Möglichkeit, jederzeit online die über Sie bei der SCHUFA gespeicherten Daten einzusehen, darunter Ihr SCHUFA-Score, der hier tagesaktuell ausgewiesen wird.

6. Wie kann ich meinen Score verbessern?

Unsere Analysen zeigen: 87 Prozent aller Personen, zu denen die SCHUFA Daten gespeichert hat, haben einen guten oder sogar sehr guten Score. Es gibt aber auch Menschen, die gerne wissen wollen, wie man ihn verbessern kann.

In einem ersten Schritt zeigt der Score-Simulator seit Oktober 2022 interaktiv und anschaulich das Prinzip, wie die SCHUFA die Bonität berechnet. Er fragt die sieben wichtigsten Faktoren ab, die die Kreditwürdigkeit beeinflussen und zeigt, wie sie auf den Score wirken. Für noch mehr Transparenz sorgt unser Überblick über die 13 wichtigsten Scorefaktoren.

Wir denken auch über Möglichkeiten nach, wie Sie darüber hinaus zukünftig Ihren Score positiv beeinflussen können, wenn Sie das wünschen. So ist zum Beispiel denkbar, dass Daten, die sich positiv auf den Score auswirken, auf Basis einer persönlichen Einwilligung länger gespeichert werden. Leider ist dies zum jetzigen Zeitpunkt und mit Blick auf die Daten aus dem Telekommunikationsumfeld noch nicht möglich. 2024 wollen wir in einem ersten Schritt ein Daten-Cockpit anbieten, mit dem man die möglichen Auswirkungen auf den eigenen Score simulieren kann. Auf dieser Basis könnten Sie dann entscheiden, ob Daten länger gespeichert werden sollen.

7. Warum werden Informationen zu Telekommunikationsverträgen eigentlich gelöscht?

Hintergrund der Löschung ist der Beschluss der Datenschutzkonferenz der Länder (DSK), dem Gremium der unabhängigen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder. Die DSK hat die Übermittlung und Verarbeitung von sogenannten Positivdaten aus dem Telekommunikationsbereich durch Wirtschaftsauskunfteien diskutiert und wie folgt bewertet: Die Übermittlung und Verarbeitung von Daten aus dem Telekommunikationsbereich durch Wirtschaftsauskunfteien für das Bonitätsscoring könne nicht auf ein „berechtigtes Interesse“ gestützt werden (gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutzgrundverordnung /DSGVO), hierfür sei eine Einwilligung (nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) erforderlich.

Anlässlich des im Herbst 2021 gefassten Beschlusses der Datenschutzkonferenz wurden keine neuen Vertragsdaten zu Kundenkonten von Telekommunikationsunternehmen mehr an die SCHUFA übermittelt und durch diese verarbeitet. Die offene Rechtsfrage, ob die Positivdaten auf Basis des sog. berechtigten Interesses an die SCHUFA übermittelt werden dürfen, wird aktuell noch gerichtlich geklärt – wobei die SCHUFA nicht die Beklagte ist. Ein abschließendes Urteil liegt derzeit nicht vor. Die Entscheidung zur Löschung der Daten wurde unabhängig davon getroffen.

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