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SCHUFA passt Mieterselbstauskunft an

Die SCHUFA-Auskunft spielt eine wichtige Rolle bei der Wohnungssuche. Die SCHUFA hat nun den Schwellenwert, ab dem Informationen zu Zahlungsstörungen auf den Auskünften ausgewiesen werden, erhöht und die Auskünfte vereinheitlicht.

Die meisten Personen, die in Deutschland schon mal auf Wohnungssuche waren, kennen es: Im Rahmen des Vermietungsprozesses fragen potenzielle Vermieter:innen nach einer SCHUFA-Auskunft. Größere Wohnungsgesellschaften holen selbst eine solche Auskunft über die Mietinteressent:innen ein. Mit einer SCHUFA-Auskunft können Wohnungssuchende ihre Zahlungsfähigkeit nachweisen. Vermieter:innen schützen sich vor finanziellem Schaden durch ausbleibende Mietzahlungen. Die Praxis zeigt: Personen mit offenen Zahlungsverpflichtungen bezahlen existenzielle Dinge wie die Miete wesentlich zuverlässiger als andere Rechnungen. Mit der neuen Ausgestaltung des Produktes tragen wir dem Rechnung.

Die SCHUFA bietet verschiedene Auskünfte für die Wohnungssuche an: Zum einen gibt es die Auskunft, die Wohnungsgesellschaften selbst direkt bei der SCHUFA einholen können. Das ist die sogenannte W-Auskunft. Außerdem gibt es zwei Auskünfte, mit denen Privatpersonen die eigenen Bonität gegenüber potenziellen Vermieter:innen nachweisen können: den SCHUFA-BonitätsCheck, den Verbraucher:innen bei zahlreichen Kooperationspartnern der SCHUFA bestellen können, sowie die SCHUFA-BonitätsAuskunft, die Verbraucher:innen direkt bei der SCHUFA bestellen können.

Bei der W-Auskunft, die speziell für die Wohnungswirtschaft entwickelt wurde, galten bereits seit längerer Zeit für den Wohnungsmarkt maßgeschneiderte Regelungen. Diese Regelungen wurden nun angepasst und für alle Auskünfte vereinheitlicht.

Die bisherigen und neuen Regeln in der Übersicht:

  • Es wird weiterhin kein Score in den Auskünften an die Wohnungswirtschaft ausgegeben.
  • Grundsätzlich sind die SCHUFA-Auskünfte für die Wohnungssuche sehr datensparsam. Sogenannte Positivdaten (z.B. Informationen zu Krediten und Verträgen) werden in den Auskünften nicht ausgewiesen, sondern lediglich die Information, ob Zahlungsstörungen vorliegen.
  • Erledigte Zahlungsstörungen werden bereits ein Jahr nach Erledigung nicht mehr beauskunftet (im Gegensatz zu drei Jahren nach Erledigung bei allen anderen SCHUFA-Auskünften).
  • Bisher wurden Forderungen aus dem E-Commerce erst ab 100 Euro und Forderungen aus dem Bankenbereich erst ab 200 Euro auf den Auskünften ausgewiesen. Dieser Schwellenwert wird an die Inflation angepasst und einheitlich auf allen Auskünften auf 400 Euro erhöht und erst dann als Zahlungsstörung ausgewiesen.
  • Zahlungsstörungen, die unter 400 Euro liegen, werden kumuliert und auf den Auskünften ausgewiesen, wenn sie die Summe von 400 Euro überschreiten. Damit stellt die SCHUFA einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen der Vermieter:innen und denen der Mieter:innen sicher.

Diese Regelungen gelten ab sofort einheitlich für alle SCHUFA-Auskünfte, die für die Wohnungssuche verwendet werden können, also W-Auskunft, SCHUFA-BonitätsAuskunft und SCHUFA-BonitätsCheck.

Durch die Vereinheitlichung der verschiedenen Auskünfte berücksichtigt die SCHUFA sowohl das berechtige Interesse von Vermieter:innen an Informationen zur Zahlungsfähigkeit ihrer potenziellen Mieter:innen als auch die besondere Situation auf der Wohnungssuche für Verbraucher:innen, die sich maßgeblich von der Situation am Kreditmarkt unterscheidet und daher andere Auskünfte erfordert.

Der Mietmarkt und die SCHUFA-Mieterselbstauskunft – das sollten Sie jetzt noch wissen

Wann stehen Forderungen in der SCHUFA-Auskunft?

Zahlungsstörungen werden kumuliert und erst ab einem Wert von 400 Euro auf den SCHUFA-Auskünften für die Wohnungssuche ausgegeben. Was bedeutet das konkret? Ein Beispiel:

  • Drei offene Forderungen à 100 Euro führen nicht zu einer negativen Auskunft
  • Eine offene Forderung à 400 Euro führt zu einer negativen Auskunft
  • Vier offene Forderungen à 100 Euro führen zu einer negativen Auskunft

Wieso wurde der Schwellwerte, ab dem Forderungen auf den Auskünften ausgewiesen werden, auf 400 Euro festgelegt?

Die SCHUFA ermöglicht schnelle und sichere Vertragsabschlüsse auf dem Kredit- und Wohnungsmarkt. Dabei geht es uns immer um eine faire Interessensabwägung – hier zwischen Vermieter:innen und Mieter:innen. Bei der Festlegung des Schwellenwerts von 400 Euro haben die Mieterhöhungen der vergangenen zehn Jahre sowie die stark gestiegene Inflation seit 2022 eine Rolle gespielt:

Ausgangspunkt ist der ursprünglich in der W-Auskunft festgelegte Betrag von 200€, der auf Daten des Jahres 2010 zustande kam.

Und so haben sich Inflation und Mietpreissteigerung zwischen 2010-2021 entwickelt:

  • Private Wohnungsmieten sind um 33% gestiegen, von 586€ in 2010 auf 779€ in 2021 pro Monat (Quelle: Statista).
  • Wiedervermietungsmieten sind um 50% gestiegen, von 6,20€ in 2010 auf 9,40€ pro m² in 2021 (Quelle: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung).

Bei dem Wert von 400 Euro wurde zusätzlich ein „Inflationspuffer“ für die kommenden Jahre eingebaut.

Welche Rolle spielt der Score auf dem Wohnungsmarkt?

Keine. Der SCHUFA-Score wird auf unseren Auskünften für den Wohnungsmarkt konsequent nicht ausgewiesen. Wir haben uns in Abstimmung mit Verbänden und Schützergruppen entschieden, auf diesen Auskünften keine Scores auszuweisen. Denn was die Menschen zuverlässig zahlen, ist die Miete, selbst wenn sie in eine finanzielle Notsituation geraten.sind.

Leider kommt es mitunter vor, dass Mietinteressent:innen ihre kostenlose Selbstauskunft, die sogenannte Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO, für die Wohnungssuche nutzen. Mit der kostenlosen Datenkopie kommt die SCHUFA ihren datenschutzrechtlichen Verpflichtungen nach und ermöglicht es den Verbraucher:innen, die über sie bei der SCHUFA gespeicherten Daten transparent und detailliert einzusehen. In der Datenkopie erfahren Verbraucher:innen zum Beispiel auch, woher die gespeicherten Informationen stammen, an wen sie in den vergangenen 12 Monaten weitergeleitet wurden und welche ermittelten Wahrscheinlichkeitswerte in diesem Zeitraum ausgegeben wurden. Die Datenkopie enthält also zahlreiche personenbezogene Daten, die in unseren allgemein anerkannten Auskünften für die Wohnungssuche aus Gründen von Maßgeblichkeit und Datensparsamkeit bewusst nicht enthalten sind. Auch der oben erwähnte Schwellenwerte für die Wohnungssuche wird hier nicht berücksichtigt.

Ab welchem Zeitpunkt sollte die SCHUFA-Auskunft auf dem Wohnungsmarkt angefordert werden?

Vermieter:Innen dürfen eine SCHUFA-Auskunft erst dann einholen, wenn der Abschluss des Mietvertrags nur noch von der Auskunft abhängt. Eine Vorlage bei einer ersten Besichtigung zu verlangen ist ohne eine konkrete Zusage des Vermieters nicht zulässig. Das kommunizieren wir als SCHUFA sehr klar, z.B. im unserem Themenportal oder in unseren Erklärvideos, den SCHUFAShorts. Hier werden alle Informationen zur SCHUFA-Auskunft bei der Wohnungssuche für Verbraucher:innen leicht verständlich erklärt.

Gibt es verschiedene SCHUFA-Auskünfte, die für die Wohnungssuche eine Rolle spielen?

Ja, es gibt mehrere SCHUFA-Auskünfte, mit der die Bonität von Mietinteressent:innen geprüft werden kann:

  • W-Auskunft für Vertragspartner der SCHUFA: Bei der W-Auskunft handelt es sich um die Auskunft, welche Wohnungsgesellschaften, die Vertragspartner der SCHUFA sind, per direkter Anfrage und auf eigene Kosten direkt von der SCHUFA beziehen. Dieses Verfahren wird primär von größeren gewerblichen Wohnungsgesellschaften genutzt.
  • Der SCHUFA-BonitätsCheck ist auf dem privaten Mietermarkt relevant. Mietinteressent:innen können den BonitätsCheck online bei Kooperationspartnern der SCHUFA wie Immoscout, Postbanken und Sparkassen bestellen und herunterladen. Dank Online-Bestellverfahren und Verifizierungscode ist der BonitätsCheck sofort verfügbar. Der Bonitätscheck enthält nur die für den Vermieter relevanten Informationen.
  • Die SCHUFA-BonitätsAuskunft kann von Mietinteressent:innen jederzeit direkt über die Website der SCHUFA bestellt werden und kommt nach wenigen Tagen per Post. Seit kurzem kann die Auskunft auch digital heruntergeladen werden. Diese enthält neben einem Zertifikat, welches für die Weitergabe an den Vermieter gedacht ist, noch weitere Informationen über die beauskunftete Person. Zu den weiteren Informationen gehören zum Beispiel Informationen über Kredite, Konten und Online-Geschäfte. Der Vorteil ist auch hier, dass die weiteren Informationen vertraulich behandelt werden können und man dem Vermieter lediglich das für den Abschluss eines Mietvertrags notwendige Zertifikat weiterleiten kann. Das Zertifikat enthält keinen Score und nur Informationen, ob beziehungsweise. in welcher Höhe Zahlungsstörungen vorliegen.

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