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Gas-Pipeline im Sonnenuntergang

Überblick zur Energiekrise: So werden Verbraucher:innen belastet – und entlastet

Gestiegene Benzinpreise, horrende Stromrechnungen – und jetzt müssen die Bürger*innen auch noch die Gasumlage stemmen. Wie lange geht das noch gut? Was tut der Staat, um die Menschen zu entlasten? Und was heißt das für den SCHUFA-Score? Der große Überblick.

Angesichts der sich zuspitzenden Energiekrise und explodierender Preise, vor allem für Gas, stehen viele Menschen in Deutschland vor großen finanziellen Herausforderungen: Fast 40 Prozent sorgen sich, ob sie ihren Lebensunterhalt weiterhin bestreiten können. Das ergab eine Umfrage der SCHUFA im Juni dieses Jahres. Sind die Sorgen berechtigt? Wie hoch sind die Belastungen – und welche Entlastungen helfen den Bürger:innen? Hier geht’s zum großen Überblick:

1. Wie teuer wird der kommende Winter für mich?

Vor allem die von der Bundesregierung jüngst beschlossene Gasumlage von 2,419 Cent pro Kilowattstunde wird viele Haushalte zusätzlich belasten. Mit der Gasumlage will der Gesetzgeber Unternehmen (Gasimporteure) stützen und die dafür notwendigen Kosten an Verbraucher:innen durchreichen. Vorgesehen ist, dass alle Gasnutzer:innen die so genannte Gasbeschaffungsumlage zahlen sollen. Was viele nicht wissen: Jeder Gasversorger kann weiterhin die Preise "normal" erhöhen, die Umlage kommt jeweils oben drauf. Für einen Musterhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden liegt die Mehrbelastung bei 483,80 Euro jährlich (ohne Mehrwertsteuer), so die Berechnungen der Verbraucherzentralen. Hinzu kommen mögliche weitere Kosten durch Preiserhöhungen der Energieversorger selbst.

Die höchsten Anteile der Konsumausgaben, etwa 60%, entfallen traditionell auf die Bereiche Wohnen, Mobilität und Ernährung. Preissteigerungen in diesen Bereichen haben daher eine relativ starke Wirkung auf die finanzielle Situation der Verbraucherinnen und Verbraucher“, erklärt Professor Peter Kenning, Vorsitzender des Sachverständigenrats für Verbraucherfragen. „Aber sie treffen eben nicht jeden gleich hart. Besonders betroffen sind derzeit wohl die etwa 450.000 Haushalte, die einkommensschwach sind, mit Öl oder Gas heizen und in denen mindestens ein Mitglied einen Arbeitsweg von mehr als 20 Kilometer zurücklegen muss. Wenn es gelänge, diese Haushalte administrativ zu greifen könnte man hier mit einer weiteren Einmalzahlung helfen. Wenn man die Grenze fließend gestalten möchte, könnte man die Zahlungen auch nach dem Einkommen staffeln. Finanzierbar wäre dies ggfs. aus den Steuereinnahmen, die aus der Gasumlage resultieren.“

2. Welche Hilfen kann ich bekommen?

Um den Bürger:innen in diesen schweren Zeiten zu helfen, hat die Bundesregierung zwei Entlastungspakete beschlossen und ein drittes Entlastungspaket vorgestellt. Hier eine Übersicht über die einzelnen Maßnahmen:

Das gibt es als direkte Zahlungen vom Staat:

  • Alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen erhalten eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro, die mit dem Gehalt ausbezahlt wird. Bei Selbstständigen wird entsprechend die Einkommensteuervorauszahlung einmalig gesenkt. Personen, die im September in Elternzeit, Rente oder Pension sind, aber 2022 zeitweise noch gearbeitet haben, bekommen den Bonus ebenfalls über ihre Steuererklärung. Aber Achtung: Das Geld muss versteuert werden! Details hierzu finden sich auf der Seite der Stiftung Warentest. ·
  • Außerdem gibt es für Personen mit Kindern einen einmaligen Kinderbonus in Höhe von 100 Euro pro Kind. Von Armut betroffene Kinder und Jugendliche erhalten zudem ab Juli 2022 einen monatlichen Sofortzuschlag von 20 Euro ausgezahlt.
  • Empfänger:innen von Sozialleistungen erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro, bei Empfänger:innen von ALG I beträgt die Einmahlzahlung 100 Euro.
  • Bezieher:innen von Wohngeld sowie Bezieher:innen von Bafög erhalten einen einmaligen Heizkostenzuschuss in Höhe von 415 Euro für einen 1-Personen-Haushalt, 540 Euro für zwei Personen; für jede weitere Person gibt es zusätzliche 100 Euro. Außerdem wird der Kreis der Wohngeldberechtigten von bislang rund 640.000 Menschen auf 2 Millionen Büger:innen erweitert, inklusive eines dauerhaften Heizkostenzuschusses.

Im dritten Entlastungspaket der Bundesregierung, das ein Volumen von insgesamt mehr als 65 Milliarden Euro umfasst, ist außerdem Folgendes vorgesehen.

  • Rentner:innen erhalten zum 1. Dezember 2022 eine einmalige Energiepreispauschale von 300 Euro.
  • Das Kindergeld wird ab 1. Januar 2023 um 18 Euro für das erste und zweite Kind angehoben. Der Kinderzuschlag wird zum 1. Januar 2023 auf 250 Euro im Monat erhöht.
  • Studierende und Fachschüler:innen erhalten einmalig 200 Euro.

Auch verschiedene Kommunen wollen ihre Bürger:innen entlasten: In München gibt es einen Stromkostenzuschuss für Bezieher:innen von staatlichen Leistungen. In Kassel gibt es einmalig 75 Euro Energie-Geld.

So werden die Menschen indirekt unterstützt:

  • Die so genannte EEG-Umlage entfällt zum 1. Juli 2022.
  • Die Werbekostenpauschale (Arbeitnehmerpauschbetrag) steigt um 200 Euro auf 1.200 Euro, der Grundfreibetrag um 363 Euro auf 10.347 Euro.
  • Die Entfernungspauschale für Fernpendler (über 21 Kilometer) und die Mobilitätsprämie steigen auf 38 Cent.
  • Der Tankrabatt: Die Energiesteuer auf Kraftstoffe wurde für drei Monate bis zum 31. August 2022 gesenkt.
  • Die Bundesregierung will die Mehrwertsteuer auf Gas bis Ende März 2024 auf 7 Prozent senken.

Geplant ist darüber hinaus im dritten Entlastungspaket:

  • Eine so genannte Strompreisbremse für den Basisverbrauch
  • Die Home-Office-Pauschale, die noch aus der Corona-Zeit stammt, wird entfristet , maximal 600 Euro jährlich werden bei der Einkommenssteuer als Werbungskostenabzug angerechnet.
  • Das Anheben der Höchstgrenze für so genannte Midi-Jobs zum 1. Januar 2023 auf monatlich 2.000 EuroDteuerliche Entlastungen für Rentenbeiträge
  • Eine Nachfolge für das 9-Euro-Ticket, Ziel ist ein bundesweites Nahverkehrsticket zum Preis zwischen 49 und 69 Euro.
  • Das Verschieben der Erhöhung des CO2-Preises um fünf Euro pro Tonne auf den 1. Januar 2024
  • Verlängerung der Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld über den 30. September 2022 hinaus
  • Das Absenken der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf 7 ProzentBei der Steuer erhalten die Bürger:innen Entlastungen durch den Abbau der so genannte kalte Progression, weitere Steuererleichterungen sind für Geringverdiener geplant.
  • Die Regelsätze des neuen Bürgergelds starten , als Nachfolger von Hartz IV, ab 1. Januar 2023 um 50 auf dann rund 500 Euro im Monat.

3. Wie viel Geld kann ich dadurch einsparen?

Wie stark jeder einzelne Haushalt entlastet wird, hängt von der individuellen Situation ab. Aber das Finanzministerium hat einige Beispielrechnungen (Quelle: Der Spiegel) durchgeführt. Hier eine Auswahl:

  • So wird eine Doppelverdiener-Familie mit zwei Kindern, einem Jahresgehalt von zweimal 35.000 Euro und einem Auto für das Pendeln mit rund 1.150 Euro entlastet. Größter Betrag: Die Energiepreispauschale in Höhe von 420 Euro nach Steuern.
  • Ein Single mit 61.500 Euro Einkommen erhält rund 425 Euro. Auch hier macht die Energiepreispauschale mit 185 Euro den größten Teil aus.
  • Selbständige mit einem Einkommen von 42.000 Euro, die viel mit dem Auto unterwegs sind, werden um rund 463 Euro entlastet.
  • Rentner:innen mit einem Einkommen von 1.000 Euro, Wohngeld und Auto für Einkäufe und Familienbesuche werden um rund 362 Euro entlastet. Größte Hilfe ist hier der Heizkostenzuschuss von 270 Euro.
  • Grundsicherungsbezieher:innen mit Grundsicherung in Höhe von 449 Euro, vollständig übernommenen Miet- und Heizkosten ohne Auto werden um rund 235 Euro entlastet, vor allem durch die Einmalzahlung von 200 Euro.
  • Eine Studentin mit Bafög und 450 Euro-Job wird sogar um 615 Euro entlastet.

4. Reichen diese Hilfen aus?

Da bis dato noch nicht vollständig absehbar ist, welche Mehrkosten für die Verbraucherinnen und Verbraucher entstehen werden und auch noch nicht entschieden ist, welche Hilfspakete in den nächsten Monaten noch geschnürt werden sollen, ist es schwer zu sagen, ob diese Hilfen ausreichen. Grundsätzlich ist der politische Wille, besondere Härten für die Verbraucherinnen und Verbraucher zu vermeiden aber klar erkennbar“, so Professor Peter Kenning.

Von verschiedenen Seiten werden bereits weitere Maßnahmen gefordert. So schlägt DIW-Präsident Marcel Fratzscher ein Entlastungspaket vor, das vor allem Menschen mit geringen bis mittleren Einkommen unter die Arme greifen soll: „Das beste Instrument sind direkte Transferzahlungen wie ein Energiegeld von 100 Euro pro Person und pro Monat für die kommenden 18 Monate.“

Sebastian Dullien, wissenschaftlicher Direktor des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung der Hans-Böckler-Stiftung, hält eine Neuauflage der Energiepauschale für sinnvoll, die auch Haushalte berücksichtigt, die bislang weitgehend leer ausgingen – etwa Rentner mit niedrigen Einkommen, aber ohne Wohngeldbezug. Auch eine Verlängerung des so genannten 9-Euro-Tickets oder andere Formen des vergünstigten Öffentlichen Personen-Nahverkehrs werden gefordert.

Außerdem regen Wissenschaftler an, Verbraucher:innen mit Prämienzahlungen zum Energiesparen zu bewegen. Einige Energieversorger bieten bereits Bonuszahlungen für Bestandskunden an, die im Vergleich zum Vorjahr weniger Gas verbrauchen.

5. Welchen Einfluss haben die steigenden Energiepreise auf meine Bonität und den SCHUFA-Score?

Viele Menschen sorgen sich darüber hinaus, dass sie durch die steigenden Energiepreise in finanzielle Nöte geraten und sich dies negativ auf ihre Bonität auswirkt. Datenanalysen der SCHUFA zeigen allerdings, dass die Zahl der Personen mit neuen Zahlungsstörungen aktuell nicht signifikant höher liegt als in den Vorjahren.

Außerdem werden Zahlungsstörungen bei Energieversorgern bei der SCHUFA erst dann gemeldet, wenn es bereits zu einer Zwangsvollstreckung gekommen ist. Das heißt: Verbraucher:innen sollten sich bei Zahlungsschwierigkeiten so früh wie möglich mit ihrem Energieversorger in Verbindung setzen.

Und: In der Regel bekommt man in Deutschland mit fast jedem SCHUFA-Score einen Energievertrag. Auch wenn ein negativer SCHUFA Eintrag vorliegt, kann es durchaus zu einem Vertragsabschluss kommen, denn auch Personen mit Zahlungsstörungen zahlen ein so essenzielles Produkt wie Energie in der Regel wesentlich länger und verlässlicher, als andere Rechnungen.

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