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Ukrainekrieg: So setzen deutsche Firmen die Russland-Sanktionen um

Die Sanktionen gegen Russland sind für deutsche Unternehmen eine große Herausforderung: Es ist ein Markt weggebrochen. Die Durchsetzung der Sanktionsmaßnahmen ist extrem kompliziert. Wo stehen die Unternehmen? Grit Bantow, Leiterin des Center of Competence B2B bei der SCHUFA, zieht eine erste Bilanz.

Frau lächelnd vor Holzwand

Zur Person: Grit Bantow

Grit Bantow ist seit dem 1. Oktober 2015 Leiterin des Center of Competence B2B der SCHUFA Holding AG. Ihr Kernthema ist das Risikomanagement in Banken und Unternehmen. Dabei liegt der Fokus vor allem auf der sicheren Identifizierung und Einhaltung der gesetzliche Anforderungen im Know-Your-Customer-Prozess, bekannt unter der Abkürzung KYC.

Seit Februar wurden die Sanktionen gegen Russland wegen des Angriffskriegs auf die Ukraine massiv ausgeweitet. Russland ist ein wichtiger Markt für deutsche Unternehmen. Wie diszipliniert haben die deutschen Unternehmen die Sanktionsmaßnahmen umgesetzt?

Grit Bantow: Die großen Unternehmen führen seit langem eine automatisierte Compliance-Überwachung durch – unabhängig von den aktuellen Sanktionen gegen Russland. Bei Ein- und Ausfuhrkontrollen werden die Geschäftspartner und ihre einzelnen Organe mit allen relevanten Sanktionslisten abgeglichen. Das funktioniert. Bei den Strukturen hinter den Unternehmen aus Russland wird es schon dünner. Der große Teil der deutschen Unternehmen blickt nicht auf die Eigentümer- und Kontrollstrukturen der Geschäftspartner. Das sogenannte mittelbare Bereitstellungsverbot wird nicht flächendeckend geprüft und überwacht. Ein weiteres Manko der deutschen Unternehmen ist das regelmäßige Monitoring, schließlich haben sich die Sanktionen gegen Russland auf EU- oder auch US-Ebene laufend verschärft – das hat die Sanktionslisten ständig verändert. Viele Unternehmen spielen bei der notwendigen Tiefenanalyse der russischen Geschäftspartner auf Zeit – oft aus Kostengründen. Solche Maßnahmen stehen einfach nicht in den Budgets.

Auf was müssen deutsche Unternehmen bei der Umsetzung der Sanktionsmaßnahmen bei ihren Geschäften besonders beachten?

Grit Bantow: Die Unternehmen haben das mittelbare Bereitstellungsverbot noch nicht im Blick. Es geht hier um Fälle, in denen mit Organisationen Geschäfte gemacht werden, die nicht auf der Sanktionsliste stehen – aber im Besitz von Personen sind, die sanktioniert werden. Auch das ist eine Straftat. Der Kern der Geschäftspartnerprüfung lautet: Es geht um die Identifikation des Unternehmens und der Personen, die teilweise über mehrere Ebenen einer Gesellschaft beherrschen. Es müssen dabei nicht nur die direkten Kunden überprüft werden, sondern beispielsweise auch die Beteiligten der Lieferketten. Das gilt auch bei der Mitarbeiterüberlassung, wenn etwa die Deutsche Bank ihre russischen IT-Spezialist:innen nach Berlin holt. Die müssten alle überprüft werden.

Wie kann ich erkennen, welcher sanktionierte Oligarch hinter welchem Unternehmen steckt? Russland wird ja auch eine Art Handelsregister haben, oder?

Grit Bantow: Russland hat tatsächlich bereits ein föderales Handelsregister eingeführt. Derzeit ist das System von Auszügen aus dem Handelsregister und die Offenlegung von Finanzberichten in Russland sogar umfangreicher als in Deutschland. Jedoch können auch russische oder andere sanktionierte Personen oder Unternehmen Eigentümer von deutschen oder ausländischen Unternehmen sein. Wir unterstützen Unternehmen dabei, gesetzliche Anforderungen im Know-Your-Customer-Prozess von Anfang bis Ende einzuhalten. Unsere KYCnow-Plattform bringt schnell Klarheit. Unternehmen können damit relevante Geschäftspartnerportfolien auf die Eigentümer- und Kontrollstrukturen prüfen. Die Compliance-Prüfung wird damit rechtssicher.

Wie hoch sind überhaupt die Strafen bei Verstößen gegen die Sanktionsmaßnahmen?

Grit Bantow: Neben den erheblichen Reputationsschäden drohen den Unternehmen auch rechtliche und finanzielle Konsequenzen. Die Strafverfolgung zielt dabei nicht nur auf Unternehmen ab, sondern eventuell auch auf involvierte Mitarbeiter:innen. Bei Verstößen gegen EU-Sanktionen droht dem Unternehmen bis zu 10 Millionen Euro oder mehr an Geldbuße. Handelnde Personen können mit Geldbußen oder Haftstrafen von bis zu 15 Jahren belegt werden. Auch beaufsichtigenden Führungskräften drohen wegen unterlassenen Einschreitens empfindliche Geldbußen und Haftstrafen. In den USA wird bei Verstößen zwischen zivilrechtlichen und strafrechtlichen Strafen unterschieden. Zivilrechtliche Strafen gegen involvierte Mitarbeiter:innen oder das Unternehmen insgesamt können bis zu 250.000 US-Dollar oder dem Doppelten des Transaktionswertes betragen. Die strafrechtlichen Folgen könnten sein: Haftstrafen von bis zu 20 Jahren für involvierte Mitarbeiter:innen sowie Geldstrafen in Höhe von bis zu einer Million US-Dollar gegen Mitarbeiter:innen wie Unternehmen. Die Folgen sind schmerzhaft, wenn man sich nicht um seine Rechtssicherheit kümmert.

Was raten Sie deutschen Unternehmen prinzipiell im Umgang mit dem Marktteilnehmer Russland?

Grit Bantow: Grundsätzlich sind Geschäfte mit Russland nicht untersagt. Man sollte als Unternehmen neben der Frage der Rechtssicherheit und drohender Strafen auch immer die eigene Reputation im Blick haben und sorgsam Geschäfte mit der russischen Wirtschaft abwägen. Aber allein der Ausschluss russischer Banken aus dem SWIFT-System blockiert Geschäfte, da ein Finanztransfer damit quasi unmöglich wird. Viele Unternehmen haben ja von sich aus schon gesagt: keine Geschäfte mehr mit Russland. Und selbst wenn ein Güterhändler noch Geschäfte mit Russland machen wollte, so wird er nur schwer eine Spedition finden, die das Produkt nach Russland liefert. Es ist jetzt wichtig für Unternehmen, die eigenen Prozesse der Exportkontrolle und Auftragsverarbeitung zu schärfen und damit die Im- und Exportkontrolle zu optimieren.

Gut zu Wissen

Was bedeutet KYC?

Know Your Customer (KYC; deutsch: „Kenne Deinen Kunden“) ist ein Oberbegriff, unter den verschiedene Prüfungen und Prozesse fallen, die im Wesentlichen dazu dienen, die Identität eines Kunden festzustellen. Unternehmen, die nach dem Geldwäschegesetz (GwG) zu entsprechenden Prüfungen verpflichtet sind, müssen zum Beispiel die Identität des Geschäftspartners verifizieren, den oder die wirtschaftlich Berechtigten hinter einer Transaktion identifizieren und ihr Gegenüber gegen PEP- und Sanktionslisten abgleichen. Zu den verpflichteten Unternehmen gehören Banken, aber auch Steuerberater, Immobilienmakler und Händler von Gütern und Waren. Die rechtliche Grundlage für die Sorgfaltspflicht, welche eine KYC-Analyse erfordert, ist die 3. EU-Geldwäsche-Richtlinie.

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