Wie kann ich erkennen, welcher sanktionierte Oligarch hinter welchem Unternehmen steckt? Russland wird ja auch eine Art Handelsregister haben, oder?
Grit Bantow: Russland hat tatsächlich bereits ein föderales Handelsregister eingeführt. Derzeit ist das System von Auszügen aus dem Handelsregister und die Offenlegung von Finanzberichten in Russland sogar umfangreicher als in Deutschland. Jedoch können auch russische oder andere sanktionierte Personen oder Unternehmen Eigentümer von deutschen oder ausländischen Unternehmen sein. Wir unterstützen Unternehmen dabei, gesetzliche Anforderungen im Know-Your-Customer-Prozess von Anfang bis Ende einzuhalten. Unsere KYCnow-Plattform bringt schnell Klarheit. Unternehmen können damit relevante Geschäftspartnerportfolien auf die Eigentümer- und Kontrollstrukturen prüfen. Die Compliance-Prüfung wird damit rechtssicher.
Wie hoch sind überhaupt die Strafen bei Verstößen gegen die Sanktionsmaßnahmen?
Grit Bantow: Neben den erheblichen Reputationsschäden drohen den Unternehmen auch rechtliche und finanzielle Konsequenzen. Die Strafverfolgung zielt dabei nicht nur auf Unternehmen ab, sondern eventuell auch auf involvierte Mitarbeiter:innen. Bei Verstößen gegen EU-Sanktionen droht dem Unternehmen bis zu 10 Millionen Euro oder mehr an Geldbuße. Handelnde Personen können mit Geldbußen oder Haftstrafen von bis zu 15 Jahren belegt werden. Auch beaufsichtigenden Führungskräften drohen wegen unterlassenen Einschreitens empfindliche Geldbußen und Haftstrafen. In den USA wird bei Verstößen zwischen zivilrechtlichen und strafrechtlichen Strafen unterschieden. Zivilrechtliche Strafen gegen involvierte Mitarbeiter:innen oder das Unternehmen insgesamt können bis zu 250.000 US-Dollar oder dem Doppelten des Transaktionswertes betragen. Die strafrechtlichen Folgen könnten sein: Haftstrafen von bis zu 20 Jahren für involvierte Mitarbeiter:innen sowie Geldstrafen in Höhe von bis zu einer Million US-Dollar gegen Mitarbeiter:innen wie Unternehmen. Die Folgen sind schmerzhaft, wenn man sich nicht um seine Rechtssicherheit kümmert.
Was raten Sie deutschen Unternehmen prinzipiell im Umgang mit dem Marktteilnehmer Russland?
Grit Bantow: Grundsätzlich sind Geschäfte mit Russland nicht untersagt. Man sollte als Unternehmen neben der Frage der Rechtssicherheit und drohender Strafen auch immer die eigene Reputation im Blick haben und sorgsam Geschäfte mit der russischen Wirtschaft abwägen. Aber allein der Ausschluss russischer Banken aus dem SWIFT-System blockiert Geschäfte, da ein Finanztransfer damit quasi unmöglich wird. Viele Unternehmen haben ja von sich aus schon gesagt: keine Geschäfte mehr mit Russland. Und selbst wenn ein Güterhändler noch Geschäfte mit Russland machen wollte, so wird er nur schwer eine Spedition finden, die das Produkt nach Russland liefert. Es ist jetzt wichtig für Unternehmen, die eigenen Prozesse der Exportkontrolle und Auftragsverarbeitung zu schärfen und damit die Im- und Exportkontrolle zu optimieren.