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Neue EU-Kreditrichtlinie: Drei Beschlüsse, die das Bezahlen verändern

Große Veränderung bei Kreditgeschäften: Die neue EU-Verbraucherkreditrichtlinie stärkt den Verbraucherschutz. Das sind die drei wichtigsten Neuerungen.

Es ist nicht immer der eine große Kredit, der ein Verschuldungsrisiko birgt. Es können auch viele kleinere Kreditgeschäfte sein. Was auf der einen Seite bequemes Online-Shopping ermöglicht und den Absatz von Produkten unterstützt, birgt auf der anderen Seite die Gefahr, den Überblick über die eigenen Zahlungsverpflichtungen zu verlieren und mehr auszugeben, als eigentlich zur Verfügung steht. Die neue Verbraucherkreditrichtlinie der EU verspricht dahingehend zukünftig mehr Verbraucherschutz. Sie wird vor allem mit Blick auf neue und digitale Bezahlmethoden modernisiert und kommt damit den individuellen Verhältnissen und Gewohnheiten der Verbraucher:innen entgegen.

Der Rat der Europäischen Union hat jetzt die neue EU-Verbraucherkreditrichtlinie final beschlossen. Zuvor hatte schon das Europäische Parlament zugestimmt. Die Länder haben zwei Jahre Zeit, die EU-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Hier sind die vier wichtigsten Beschlüsse, die für Verbraucher:innen relevant sind:

1. Erfassung von Buy Now Pay Later-Produkten – auch unter 200 Euro

Die neue EU-Verbraucherkreditrichtlinie erfasst erstmalig Kredite unter 200 Euro und jene, die eine kürzere Laufzeit haben als drei Monate. Somit wird die neue Form der digitalen Bezahlmethode, welche als Buy Now Pay Later (BNPL) bekannt ist, reguliert. Warum hat die EU diese Kleinkredite noch einmal neu betrachtet? Jetzt kaufen, später zahlen Diese Form des Ratenkaufs hat in den vergangenen Jahren erheblich zugenommen. Dies belegen auch Zahlen der SCHUFA. Kleinkredite unter 1.000 Euro stellen mittlerweile mit 42,6 Prozent im Jahr 2022 einen sehr großen Anteil aller neu abgeschlossenen Kredite dar, ermittelte der SCHUFA Risiko- und Kreditkompass 2022.

Der Zunahme dieser Kleinstkredite mit digitalen Bezahlmethoden wie Buy Now Pay Later trägt die EU-Verbraucherkreditrichtlinie jetzt Rechnung und schreibt auch für die bisher nicht erfassten Kleinstkredite unter 200 Euro eine Kreditwürdigkeitsprüfung vor.

2. EU fördert „verantwortungsvolle“ Kredite

Mit der Absenkung des Limits, ab dem eine Kreditwürdigkeitsprüfung nötig ist, möchte die EU zudem "verantwortungsvolle Praktiken“ zur Kreditvergabe fördern wie es in der Verbaucherrichtlinie heißt. Das soll Verbraucher:innen vor Krediten schützen, welche ohne eine Bonitätsüberprüfung angeboten werden. Denn diese Angebote haben oft überhöhte Gebühren oder hohe Strafzinsen bei Zahlungsverzug. Daher sollen faire Angebote durch die Richtlinie gefördert werden - im Sinne der Verbraucher:innen. Die Bonitätsprüfung ermöglicht es Kreditgeber:innen zu erkennen, ob Verbraucher:innen das Geld auch zurückzahlen können. Gleichzeitig schützt es Verbraucher:innen vor einer Überschuldung. Denn der zentrale Aspekt ist die Verpflichtung zur sorgfältigen Kreditwürdigkeitsprüfung für nun alle Kreditformen. Ohne Überprüfung der Bonität der Verbraucher:innen gibt es keinen Kredit. Dies schützt Verbraucher:innen vor einer Anhäufung von Schulden – und ebenso die Kreditgeber:innen vor Zahlungsausfällen.

3. Informationspflicht des Kreditgebers

Die Kreditgeber:in ist verpflichtet, Verbraucher:innen umfassend über alle Aspekte des Kredits zu informieren. Dies beinhaltet die Kosten, die Zinsen, die Rückzahlungsmodalitäten aber auch die Pflicht zu einer Kreditwürdigkeitsprüfung. Das schafft maximale Transparenz für das Angebot und verhindert versteckte Kosten. Hierbei haben die Verbraucher:innen das Recht zu erfahren, woher die Daten für die Kreditwürdigkeitsprüfung stammen, zum Beispiel aus externen Datenbanken einer Auskunftei. Dies schafft Transparenz und erlaubt es den Verbraucher:innen, Angebote zu vergleichen und die Übersicht über die Kreditkosten zu behalten.

Im Falle einer Kreditablehnung aufgrund einer vorherigen Kreditwürdigkeitsprüfung müssen Kreditgeber:innen Verbraucher:innen darüber informieren, dass diesen möglicherweise eine Überschuldung droht, heißt es in der EU-Verbraucherkreditrichtlinie. Anschließend müssen Kreditgeber:innen Verbraucher:innen empfehlen, eine Schuldnerberatung aufzusuchen.

Mehr Informationen: Hier geht’s zur jetzt verabschiedeten EU-Verbraucherkreditrichtlinie.

Info

Wichtig für Verbraucher:innen

Der in Deutschland beliebte Kauf auf Rechnung bleibt weiterhin unreguliert möglich. Er fällt nicht unter die Richtlinie. Für ihn ist also keine Bonitätsprüfung vorgesehen. Verbraucher:innen können zum Beispiel weiterhin wie gewohnt bei Versandhändler:innen direkt einkaufen und erst später auf Rechnung bezahlen. Gleiches gilt auch für die Arztrechnung. Sie kann wie gewohnt erst zu einem späteren Zeitpunkt beglichen werden, wenn kein Dritter als Zahlungsdienstleister zwischengeschaltet ist.

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