Volle Transparenz für Sie
"Ich bin in der SCHUFA? Aber ich habe doch immer alles bezahlt!“ – Was viele nicht wissen: Zu über 90 Prozent aller bei uns gespeicherten Personen liegen uns ausschließlich positive Informationen vor – und das ist gut so, denn das kann Ihnen das Leben etwas leichter machen: z. B. beim Kauf auf Rechnung, bei der Finanzierung eines Autos und vielem mehr helfen wir, dass Sie sich Ihren Wunsch schneller erfüllen können.
Gerne informieren wir Sie darüber, welche personenbezogenen Informationen über Sie gespeichert sind. Die SCHUFA bietet für Verbraucher Möglichkeiten, die zu ihrer Person bei der SCHUFA gespeichert Daten auf Wunsch jederzeit transparent im Blick zu behalten.
meineSCHUFA: Ihr persönlicher Online-Zugang zu den zu Ihrer Person gespeicherten SCHUFA-Daten
Seit 2005 können sich Verbraucher über das Onlineportal www.meineSCHUFA.de jederzeit einen Überblick über die zur eigenen Person bei der SCHUFA gespeicherten Informationen und deren Veränderungen verschaffen. Sie können so sehen, welche Vertragspartner Daten zu ihnen anfragen oder melden. Inzwischen nutzen bereits 2,2 Millionen Verbraucher unsere meineSCHUFA-Angebote für ein aktives Management ihrer persönlichen Daten.
Kopie der personenbezogenen Daten (nach Artikel 15 DS-GVO) – Ihre persönliche stichtagsbezogene Kontrollinformation
Sie können bei uns eine kostenlose Kopie der personenbezogenen Daten nach Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) beziehen.
Die sogenannte Datenkopie (nach Art. 15 DS-GVO) ersetzt jedoch nicht die Möglichkeiten, die die SCHUFA mit meineSCHUFA wirtschaftlich aktiven und sicherheitsbewussten Verbrauchern bietet, die ihre Daten und Veränderungen regelmäßig und aktuell online im Blick haben möchten. Auch empfehlen wir, die Datenkopie (nach Art. 15 DS-GVO) vertraulich zu behandeln. Sie enthält sensible persönliche Informationen wie Bank- und Kreditkartendaten, welche die SCHUFA im Rahmen ihrer Auskünfte auch nicht an andere Vertragspartner weitergibt. Wer seine Bonität gegenüber Dritten, z. B. einem Vermieter, belegen will, sollte dazu die SCHUFA-BonitätsAuskunft nutzen.
Vorsicht sollte man bei der Bestellung der kostenlosen Kopie der personenbezogenen Daten (nach Art. 15 DS-GVO) im Internet walten lassen. Es gibt diverse Anbieter, die die Bestellung der Datenkopie (nach Art. 15 DS-GVO) für den Verbraucher gegen eine Gebühr übernehmen. Meist muss der Verbraucher seine persönlichen Daten, eine Kopie des Personalausweises und in einigen Fällen sogar seine digitalisierte Unterschrift an diese ihm unbekannten Dienstleister übermitteln. Wichtig ist: Verbraucher können ihre jährliche Kopie der personenbezogenen Daten (nach Art. 15 DS-GVO) direkt und ohne Kosten bei der SCHUFA bestellen.