SCHUFA und DS-GVO: Transparenz über die gesetzlichen Anforderungen hinaus
Seit dem 25.5.2018 gilt die Europäische-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in allen 28 Mitgliedstaaten. Die neue DS-GVO ersetzt weitestgehend das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und schafft so einen einheitlichen Datenschutzstandard in ganz Europa.
Die Regelungen und Vorschriften der DS-GVO gelten unmittelbar. Sie werden in Deutschland ergänzt durch das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG neu). Spezifische Regelungen im alten Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zu den Rechten und Pflichten von Auskunfteien sind damit entfallen. So gibt es jetzt beispielsweise keine gesonderten Auskunftspflichten mehr für Auskunfteien. Alle Unternehmen, die personenbezogenen Daten verarbeiten, haben die gleichen Verpflichtungen (von großen sozialen Netzwerken und Suchmaschinen bis zu kleinen Betrieben oder Vereinen etc.).
Die SCHUFA steht für ein hohes Maß an Datenschutz und Datensicherheit. Ihren hohen Qualitätsanspruch wird die SCHUFA auch unter der neuen Rechtslage aufrechterhalten und die neuen Verpflichtungen nicht nur erfüllen sondern sogar darüber hinausgehen.
Die SCHUFA wird auch weiterhin die Scorewerte, die sie in den vergangenen 12 Monaten an Unternehmen übermittelt hat, in der kostenlosen Kopie der personenbezogenen Daten (nach Art. 15 DS-GVO) aufführen. Ebenso wird weiterhin auch der sogenannte SCHUFA-Basisscore, der einmal pro Quartal errechnet wird, auf der Kopie der personenbezogenen Daten (nach Art. 15 DS-GVO) aufgeführt.