Die SCHUFA Ombudsfrau Brigitte Zypries schlichtet bei Streitfällen zwischen Ihnen und der SCHUFA: schnell, unbürokratisch – und kostenfrei! Sie ist unabhängig und nicht an die Weisungen der SCHUFA gebunden.

Bevor Sie sich an die SCHUFA Ombudsfrau wenden: Anliegen zu Einträgen lassen sich zumeist bereits über das Hilfeportal klären.

Wichtig! Ein Ombudsverfahren kann nur eröffnet werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • das Anliegen der SCHUFA bereits zur Klärung vorlag
  • kein gerichtliches Verfahren eröffnet oder entschieden
  • keine andere Schlichtungsstelle ist mit dem Anliegen befasst ist

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Bevor Sie sich an die Ombudsstelle wenden, muss ein Klärungsversuch mit der SCHUFA erfolgt sein. Ansonsten kann Ihr Anliegen nicht von der SCHUFA Ombudsfrau bearbeitet werden. Bitte schicken Sie Ihr Anliegen zunächst an den SCHUFA Privatkunden Service.

SCHUFA Holding AG
Privatkunden ServiceCenter
Postfach 50474 Köln
Telefon: 0611 - 9278 0

Sie können auch direkt über das Hilfeportal mit dem Privatkunden Service Kontakt aufnehmen.

Konnte Ihr Anliegen mit der SCHUFA von unserem Privatkunden Service nicht geklärt werden, können Sie unter der folgenden Adresse schriftlich Beschwerde einreichen.

SCHUFA Ombudsfrau
Postfach 5280
65042 Wiesbaden
Fax: 0611 - 9278 8114
E-Mail: ombudsfrau@schufa.de


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