Anfrage falsch zugeordnet – was kann ich tun?
Eine Verbraucherin wollte für ihre Firma Handys mieten. Zur Kreditwürdigkeitsprüfung fragte der Anbieter allerdings die Bonität der Frau als Privatperson ab. Diese Anfrage wollte die Verbraucherin daher löschen lassen. Sieht die Ombudsperson den Fall auch so?
Der Fall
Frau A. plante für ihr Unternehmen, Firmenhandys zu mieten. Bei einem Onlineanbieter hatte sie hierzu die Konditionen erfragt. Bei der Registrierung im Portal hatte sie angegeben, dass sie als Firmenkundin anfragt. Als sie einige Zeit später im SCHUFA-Kundenportal ihre persönlichen, eigenen Daten einsah, fand sie dort die Anfrage des Onlineanbieters wieder, der ihre Bonität als Privatperson abgefragt hatte. Ein Klärungsversuch sowohl mit dem Unternehmen als auch mit der SCHUFA scheiterte. Deshalb wandte sich Frau A. mit ihrem Anliegen an die Ombudsperson der SCHUFA und bat darum, die Anfrage aus ihrem SCHUFA-Datenbestand zu löschen.

Die Entscheidung
Die Ombudsperson setzte sich mit dem Vertragspartner in Verbindung, der die Anfrage bei der SCHUFA gestellt hatte. Hieraus ergab sich, dass die Anfrage tatsächlich zur Privatperson von Frau A. erfolgt war. Frau A. konnte aber durch Vorlage von Schriftwechsel mit dem Onlineanbieter nachweisen, dass sie die Handys nicht für sich selbst, sondern für ihre Firma mieten wollte. Die Ombudsperson teilte Frau A. daraufhin mit, dass sie eine Löschung der Anfrage veranlasst habe.