Einfache Sprache

Ombudsverfahren

Schlichtungssprüche

Person sitzt vor Bildschirmen

Identitätsmissbrauch: Tür an Tür mit dem Dieb

Wer Mahnungen von Unternehmen erhält, mit denen er noch nie etwas zu tun hatte, ist möglicherweise Opfer eines Identitätsdiebstahls geworden. Kompliziert wird es, wenn der Identitätsdieb aus der Familie kommt. Glaubt die Ombudsperson dem Verbraucher, der behauptet, Betrugsopfer zu sein?

Der Fall

Herr S. wandte sich an die Ombudsperson der SCHUFA und bat um Löschung einer titulierten Forderung sowie sämtlicher damit verbundenen Einträge eines Inkassounternehmens. Er teilt mit, dass er niemals Post von dem Unternehmen oder vom Amtsgericht Stuttgart erhalten habe. In seinem ganzen Leben sei er noch nie in Zahlungsrückstand geraten und habe auch noch nie Mahnungen erhalten. Auch der angegebene Ausgleich der Forderung sei von ihm nicht veranlasst worden. Von seinem Konto sei weder etwas eingezogen noch gepfändet worden. Die Einträge ergäben keinen Sinn, weil nichts vorgefallen sei, was zu solchen Einträgen überhaupt hätte führen können. Bei Bedarf könnte er auch sämtliche Kontoauszüge vorlegen und all dies nachweisen.

Kreditkarten verschlossen mit einem Schloß

Die Entscheidung

Nach Prüfung der Unterlagen erschien das Anliegen von Herrn S. zunächst aussichtslos. Mit dem Vorliegen eines Titels, den der Vertragspartner der SCHUFA auch vorlegen konnte, sind die Meldevoraussetzungen erfüllt und die Einträge damit rechtmäßig erfolgt. Allerdings stellte sich im Kontakt mit dem Inkassounternehmer heraus, dass die Forderung nicht von Herrn S., sondern von Frau M. ausgeglichen worden war. Beide waren unter derselben Adresse gemeldet. Damit erschien auch der Vortrag von Herrn S., er habe nie Post oder einen Titel bekommen, glaubhaft. Die ehemalige Lebensgefährtin von Herrn S. hatte Onlinekäufe ohne sein Wissen getätigt, aber die Rechnungen zunächst nicht bezahlt.

Die Ombudsperson der SCHUFA teilte Herrn S. mit, dass er eine Löschung der Einträge veranlassen werde.

Weitere Schlichtungssprüche

Menschen im Gespräch

Fall 4: Vollstreckungsbescheid löschen lassen

Einträge in öffentlichen Schuldnerverzeichnissen der Gerichte werden auch bei der SCHUFA vermerkt. Ein Verbraucher wollte einen solchen Eintrag bei der SCHUFA löschen lassen. Wie sieht die Ombudsperson den Fall?

Hände halten Smartphones

Fall 5: Anfrage falsch zugeordnet

Eine Verbraucherin wollte für ihre Firma Handys mieten. Zur Kreditwürdigkeitsprüfung fragte der Anbieter allerdings die Bonität der Frau als Privatperson ab. Diese Anfrage wollte die Verbraucherin daher löschen lassen. Sieht die Ombudsperson den Fall auch so?

Kontaktinformationen

zur Ombudsfrau

Schufa Ombudsfrau

Brigitte Zypries, Bundesministerin a. D.

Postfach 5280
65042 Wiesbaden
ombudsfrau@schufa.de
Tel.: Erreichbarkeit nur schriftlich
Fax: 0611 - 9278 - 8114