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Tätigkeitsbericht der Ombudsperson

Zahlen, Daten, Fakten

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Jahresrückblick und Dokumentation

Die Ombudsperson legt einmal jährlich einen Tätigkeitsbericht vor. Dieser enthält die Auswertungen der Verbraucheranliegen des Jahres 2022, zum Beispiel die Anzahl der eingegangenen Anträge oder die Beschwerdegründe, mit denen Verbraucher sich an die Schlichtungsstelle gewandt haben.

Aktueller Tätigkeitsbericht

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Gesamtzahl der eingereichten Anliegen

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Im Jahr 2022 reichten insgesamt 1.830 Personen einen Antrag auf Eröffnung des Schlichtungsverfahrens bei der Ombudsperson ein. Davon waren jedoch nur 543 Anträge zulässig und wurden von der Ombudsperson bearbeitet und beantwort.

Die Mehrzahl – nämlich 1.237 – waren unzulässig und konnten von der Ombudsperson nicht bearbeitet werden. Diese Antragsteller hatten sich mit ihrem Anliegen direkt an die Ombudsperson gewandt, ohne vorher eine Klärung mit dem Privatkunden ServiceCenter herbeizuführen. Dies ist jedoch eine zwingende Voraussetzung für eine zulässige Beschwerde bei der Ombudsperson. Unzulässige Eingänge werden von der Schlichtungsstelle direkt an den Verbraucherservice der SCHUFA weitergeleitet und von diesem beantwortet.

Verteilung der berechtigten und unberechtigten Fälle

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Von den 543 zulässigen Anliegen waren im Berichtsjahr insgesamt 33 Eingaben (ca. 6 Prozent) berechtigt. Hier war der SCHUFA oder einem Vertragspartner ein Bearbeitungsfehler unterlaufen und die Ombudsperson konnte das Verfahren zugunsten der Verbraucherin oder des Verbrauchers entscheiden und dem Anliegen stattgeben. In 510 Fällen hat die Ombudsperson jedoch die zuvor vom Verbraucherservice der SCHUFA getroffene Entscheidung bestätigt.

Zulässige Anträge, Auswertung nach Geschlecht

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Mehr als 70 Prozent der Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich 2022 mit einem zulässigen Anliegen an die Ombudsperson gewandt hatten, waren männlich.

Zulässige Anträge, Auswertung nach Alter

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Bei den Altersgruppen zeichnen sich zwei Gruppen ganz besonders ab: Die meisten Verbraucherinnen und Verbraucher (250) stammen aus der Altersgruppe zwischen 41-60 Jahren, knapp gefolgt von 243 Verbraucherinnen und Verbrauchern, die zwischen 21-40 Jahren alt waren. Nur 49 der Beschwerdeführer (9 Prozent) waren in der Altersgruppe von 61-80 Jahren.

Zulässige Anträge, Auswertung nach Kommunikationswegen

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Die meisten Verbraucher (insgesamt 495) wenden sich inzwischen auf elektronischem Weg an die Schlichtungsstelle. 356 Personen haben ihr Anliegen via E-Mail an die Ombudsperson geschickt, 139 Personen verwendeten das Online-Formular auf der Website der Ombudsperson.

Zulässige Anträge, Auswertung nach Beschwerdegegenständen

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Wie bereits in den letzten Jahren hatte auch im Jahr 2022 wieder der größte Teil der Anliegen die vorzeitige Löschung eines oder mehrerer Negativeinträge zum Inhalt (ca. 49 Prozent). 183 Verbraucherinnen und Verbraucher wendeten sich mit dem Anliegen nach vorzeitiger Löschung (d.h. vor dem Ablauf der 3-jährigen Speicherfrist) der Restschuldbefreiung an die Ombudsperson. Fragen zum Scoring hatten 53 Personen.

Entwicklung des Beschwerdeaufkommens bei der SCHUFA Ombudsperson

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Seit Einrichtung der Schlichtungsstelle im Jahr 2010 zeigt das Beschwerdeaufkommen eine stabile Entwicklung. Die Zahl der zulässigen Anträge ist dabei kontinuierlich angestiegen, was vermutlich auf die steigende Bekanntheit der Ombudsperson zurückzuführen ist.

Tätigkeitsberichte der letzten Jahre zum Download

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