Die Ombudsperson legt einmal jährlich einen Tätigkeitsbericht vor. Dieser enthält die Auswertungen der Verbraucheranliegen des jeweiligen Kalenderjahres, zum Beispiel die Anzahl der eingegangenen Anträge oder die Beschwerdegründe, mit denen Verbraucher sich an die Schlichtungsstelle gewandt haben.
Aktueller Tätigkeitsbericht
Im gesamten Jahr 2025 wandten sich 3.955 Verbraucherinnen und Verbraucher mit ihren Anliegen an die Ombudsfrau der SCHUFA. Damit stieg die Zahl der Eingaben im Vergleich zum Vorjahr um rund 1.700 Fälle deutlich an.
Insgesamt verzeichnete die Schlichtungsstelle damit einen Zuwachs von rund 75 Prozent gegenüber dem Jahr 2024 (2.254 Anträge). Dieser Anstieg steht im Zusammenhang mit der intensiven medialen Berichterstattung über die SCHUFA, insbesondere zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu den Speicherfristen erledigter Negativeinträge sowie zum neuen Scoring-Verfahren, das seit dem 17. März 2026 gilt. Hinzu kommt, dass sich Texte heutzutage aufgrund der Verbreitung von Apps, die Künstliche Intelligenz einsetzen, deutlich schneller und leichter formulieren lassen. Die Verwendung solcher Tools war auch bei der Schlichtungsstelle zu beobachten.
Ein Schlichtungsantrag ist nur dann zulässig, wenn sich die Antragstellerin oder der Antragsteller im ersten Schritt mit dem Anliegen an den Verbraucher-service im Privatkunden ServiceCenter der SCHUFA gewandt hat. Erst wenn dort bestehende Unstimmigkeiten mit den Antragstellerinnen und Antragstellern nicht behoben werden konnten, keine Klage erhoben wurde und keine andere Schlichtungsstelle bereits mit dem Anliegen befasst ist, wird das Verfahren vor der Ombudsfrau durchgeführt. Im Jahr 2025 waren nahezu 80 Prozent der eingereichten Anträge unzulässig, da diese Voraussetzung nicht erfüllt wurde. Die Zahl der zulässigen Anträge stieg gegenüber dem Vorjahr von 751 auf 843 Fälle an. Unzulässige Eingaben leitete die Schlichtungsstelle zunächst an den Verbraucherservice der SCHUFA weiter.
Im Schlichtungsjahr 2025 war bei 54 Eingaben das Anliegen berechtigt. Das heißt, die Prüfung durch die Ombudsfrau hat ergeben, dass die unrichtige Speicherung im Datenbestand der Einsenderin oder des Einsenders im Verant-wortungsbereich der SCHUFA oder eines Vertragspartners der SCHUFA lag.
Insgesamt lässt sich sagen: Vor dem Hintergrund der täglich mehr als 350.000 Auskünfte der SCHUFA an ihre Vertragspartner ist die Zahl der berechtigten Anliegen insgesamt als äußerst gering zu bewerten.
Darüber hinaus hat die Schlichtungsstelle im letzten Jahr in 379 Einzelfällen aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht dem Verbraucheranliegen entsprochen.
Mehr als 70 Prozent der zulässigen Anträge (612 Fälle) betrafen – wie auch in den Vorjahren – die vorzeitige Löschung eines oder mehrerer negativer Einträge.
Der zweithäufigste Beschwerdegrund waren Anliegen zum Scoring (104 Fälle). In diesen Fällen informierte die Schlichtungsstelle die Antragstellerinnen und Antragsteller umfassend über die Grundlagen und Funktionsweise der Score-Berechnung.
Die meisten Antragstellerinnen und Antragsteller, die sich 2025 mit einem zulässigen Anliegen an die Ombudsfrau wandten, waren zwischen 18 und 40 Jahre alt.
Betrachtet man die Eingaben an die Ombudsfrau unter demographischen Gesichtspunkten, ergibt sich folgendes Bild:
Mit 609 Anliegen wurde die überwiegende Zahl der zulässigen Anträge von männlichen Personen eingereicht. 230 Anträge kamen von Frauen.
Die meisten Antragstellerinnen und Antrag-steller waren zwischen 18 und 40 Jahre alt.
Die meisten Anträge stammten von Personen aus Nordrhein-Westfalen, dahinter folgten Bayern und Baden-Württemberg. Aus den neuen Bundesländern kamen verhältnismäßig wenige Anträge.
Hier kommen Sie direkt zu unserem Online-Formular. Schreiben Sie uns Ihr Anliegen und wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.