Identitätsmissbrauch: Tür an Tür mit dem Dieb
Wer Mahnungen von Unternehmen erhält, mit denen er noch nie etwas zu tun hatte, ist möglicherweise Opfer eines Identitätsdiebstahls geworden. Kompliziert wird es, wenn der Identitätsdieb aus der Familie kommt. Glaubt der Ombudsmann dem Verbraucher, der behauptet, Betrugsopfer zu sein?
Der Fall
Herr S. wandte sich an den Ombudsmann der SCHUFA und bat um Löschung einer titulierten Forderung sowie sämtlicher damit verbundenen Einträge eines Inkassounternehmens. Er teilt mit, dass er niemals Post von dem Unternehmen oder vom Amtsgericht Stuttgart erhalten habe. In seinem ganzen Leben sei er noch nie in Zahlungsrückstand geraten und habe auch noch nie Mahnungen erhalten. Auch der angegebene Ausgleich der Forderung sei von ihm nicht veranlasst worden. Von seinem Konto sei weder etwas eingezogen noch gepfändet worden. Die Einträge ergäben keinen Sinn, weil nichts vorgefallen sei, was zu solchen Einträgen überhaupt hätte führen können. Bei Bedarf könnte er auch sämtliche Kontoauszüge vorlegen und all dies nachweisen.

Die Entscheidung
Nach Prüfung der Unterlagen erschien das Anliegen von Herrn S. zunächst aussichtslos. Mit dem Vorliegen eines Titels, den der Vertragspartner der SCHUFA auch vorlegen konnte, sind die Meldevoraussetzungen erfüllt und die Einträge damit rechtmäßig erfolgt. Allerdings stellte sich im Kontakt mit dem Inkassounternehmer heraus, dass die Forderung nicht von Herrn S., sondern von Frau M. ausgeglichen worden war. Beiden waren unter derselben Adresse gemeldet. Damit erschien auch der Vortrag von Herrn S., er habe nie Post oder einen Titel bekommen, glaubhaft. Die ehemalige Lebensgefährtin von Herrn S. hatte Onlinekäufe ohne sein Wissen getätigt, aber die Rechnungen zunächst nicht bezahlt.
Der Ombudsmann der SCHUFA teilte Herrn S. mit, dass er eine Löschung der Einträge veranlassen werde.