Neuer Glücksspielstaatsvertrag regelt Online-Glücksspiel bundesweit. SCHUFA-Lösung unterstützt Maßnahmen zum Spielerschutz.
Wiesbaden, 01. Juli 2021 – Mit der SCHUFA-Glücksspielauskunft können Anbieter von Glücksspiel, Online-Casinos und Sportwetten ab sofort sämtliche regulatorischen Anforderungen des neuen Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV), insbesondere zum Spielerschutz, rechtskonform erfüllen und eine bundesweite Lizenz beantragen.
Ab Juli 2021 ermöglicht der GlüStV, dass Online-Casino, virtuelles Automatenspiel und Sportwetten auf dem gesamten deutschen Markt online angeboten werden dürfen. Als Voraussetzung stellt der GlüStV hohe regulatorische Anforderungen im Hinblick auf Identitätsprüfung, Schutz vor Spielsucht, Überschuldung und Geldwäscheprävention. Mit der SCHUFA-Glücksspielauskunft bietet die SCHUFA ab sofort eine Lösung an, die es Anbietern ermöglicht, die regulatorischen Anforderungen des GlüStV rechtskonform zu erfüllen und eine bundesweite Lizenz zu beantragen.
Anbieter erhalten anforderungskonformes Sozialkonzept
Rechtskonform und unter Berücksichtigung des Spielerschutzes sowie des Datenschutzes: Wichtige, vom Gesetzgeber geforderte Prüfschritte des Sozialkonzeptes, wie ein Check der finanziellen Zuverlässigkeit aber auch der Altersangabe, werden per Abgleich mit dem SCHUFA-Datenbestand stark vereinfacht. Die Glücksspielauskunft kann - neben anderen Lösungen - immer dann zum Einsatz kommen, wenn Spieler ihren Einsatz über 1.000 Euro und bis zu 9.999 Euro erhöhen wollen.
Die SCHUFA unterstützt Glücksspielbetreiber bei wesentlichen Prüfschritten, die für eine Lizenzierung notwendig sind. Spielteilnehmer haben die Möglichkeit, ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit durch unterschiedliche Verfahren nachzuweisen. Darunter der Kontoeinblick oder eine Dokumentenvorlage per Upload. Entscheidet sich ein Nutzer für die Prüfung per Kontoeinblick, erfolgt der Vorgang datenschutzkonform per XS2A-Verfahren durch die SCHUFA-Tochter finAPI GmbH. Ab einem Spieleinsatz von 10.000 Euro ist die Prüfung durch XS2A oder einer Dokumentenvorlage obligatorisch.
Kooperation mit ID-Service-Anbieter insic ermöglicht datenschutz- und rechtskonforme Lösungen auf neuestem Stand der Technik
Für eine modulare Lösung, die Anbietern von Glücksspiel und Sportwetten individuell konfigurierbare Prozesse ermöglicht, kooperiert die SCHUFA mit der insic GmbH, einem in Deutschland führenden ID-Service Dienstleister. Gemeinsam bieten die beiden Unternehmen technisch moderne, sichere und flexibel konfigurierbare Lösungen, die alle relevanten Anwendungsfälle abdecken.
Die SCHUFA-Glücksspielauskunft nimmt keinerlei Einfluss auf eine weitere Bonitätsbewertung. Es wird lediglich der Hinweis gespeichert, dass ein Glücksspielanbieter eine Information bei der SCHUFA angefragt hat und ggf. welcher Scorewert übermittelt wurde. Dies dient der Transparenz gegenüber Nutzerinnen und Nutzern. Die SCHUFA-Glücksspielauskunft ist vom Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit sowie der bundesweiten Glücksspielaufsichtsbehörde in Darmstadt als geeignet bewertet worden.