Bericht des SCHUFA-Ombudsmannes
Der Ombudsmann legt jährlich einen Tätigkeitsbericht vor. Neben einem ausführlichen Rückblick und den Auswertungen der Verbraucheranliegen gibt er darin einen Einblick in seine Arbeit als Ombudsmann und informiert über das Schlichtungsverfahren.
In seinem aktuellen Tätigkeitsbericht verweist der Ombudsmann Prof. Dr. Jürgen Papier erneut auf die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der SCHUFA. Als externer Schlichter vermittelt der Ombudsmann bei Differenzen oder Missverständnissen zwischen dem Verbraucher, der SCHUFA und deren Vertragspartnern und prüft den strittigen Vorgang neutral und unabhängig.
Von 617 zulässigen Anfragen im Jahr 2020 erwiesen sich nur 42 als berechtigt, d.h. das Schlichtungsverfahren ging zu Gunsten des Verbrauchers aus. In den übrigen Fällen (575) bestätigte der Ombudsmann die vorher vom SCHUFA Privatkunden ServiceCenter getroffene Entscheidung. Angesichts der von der SCHUFA erteilten rund 490.000 Auskünfte pro Tag ist diese Anzahl als gering zu werten. Der Tätigkeitsbericht bestätigt damit auch die gute Leistung des telefonischen und schriftlichen Verbraucherservices der SCHUFA.
Voraussetzung für die Einleitung eines Ombudsmann-Verfahrens ist, dass der Verbraucher zunächst eine Klärung seines Anliegens mit der SCHUFA angestrebt hat. Erst wenn hier keine Einigung erzielt werden konnte, kann der Verbraucher sich mit seinem Anliegen an den Ombudsmann der SCHUFA wenden.
Den vollständigen Bericht mit weiteren interessanten Informationen und einem Interview mit Dr. Ole Schröder und Prof. Dr. Papier zur Bedeutung von Bonitätsbewertungen in der Corona-Krise und den Auswirkungen der Pandemie auf den SCHUFA-Datenbestand finden Sie hier