Einfache Sprache

Mythen über die SCHUFA

Vielleicht ganz anders als man denkt

Frau sitzt am Schreibtisch

Wir klären über die häufigsten Mythen auf

Die SCHUFA wird von vielen Menschen kritisch gesehen, weil sie nicht wissen, was wir genau machen und wie wir arbeiten. Das möchten wir ändern. Dafür teilen wir hier Informationen aus erster Hand mit Ihnen.

Mythos 1

Die SCHUFA ist eine Behörde

Die SCHUFA ist keine Behörde und war es auch nie. Sie wird seit ihrer Gründung im Jahr 1927 privatrechtlich geführt und ist seit 2000 eine Aktiengesellschaft, deren Anteile jedoch nicht an der Börse gehandelt werden. Anteilseigner sind zum Beispiel Genossenschaftsbanken, Sparkassen sowie Unternehmen aus der Finanzbranche und aus dem Handel.

Mythos 2

Die SCHUFA hat keine Informationen über mich, denn ich habe immer alles rechtzeitig bezahlt

Fast jede Privatperson in Deutschland ist „in der SCHUFA”. Das ist ganz und gar nichts Schlimmes. Es heißt erst mal nur, dass über Sie Daten bei uns vorliegen. Zu über 90 Prozent aller bei uns gespeicherten Personen liegen uns ausschließlich positive Informationen vor – und das kann Ihnen das Leben leichter machen: Beim Kauf auf Rechnung, bei der Finanzierung eines Autos oder einer neuen Küche helfen wir, dass Sie sich Ihren Wunsch schnell und unkompliziert erfüllen können. Positive Informationen sind zum Beispiel solche zu laufenden oder zurückgezahlten Krediten und vertragsgemäßem Verhalten bei Kreditgeschäften.

Mythos 3

Die SCHUFA hält die Score-Formel geheim

Die Score-Berechnung muss in Teilen immer ein Geschäftsgeheimnis bleiben, damit das Ergebnis auch aussagekräftig ist. Denn: Läge das Berechnungsmodell völlig offen, könnte der Score manipuliert werden und hätte so keinen Wert mehr.

Was gut zu wissen ist: Die Formel zur Berechnung des Scores ist der zuständigen Datenschutzbehörde bekannt und wird von ihr und unabhängigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern kontrolliert. Außerdem unterliegen all unsere Score-Berechnungen der DS-GVO, der europäischen Datenschutzgrundverordnung.

Mythos 4

Wenn man eine SCHUFA-Auskunft bestellt, verschlechtert sich der Score

Nein. Ganz gleich, welche Informationen Sie bei der SCHUFA anfragen oder welches Produkt Sie bei uns bestellen: Das hat keinerlei Einfluss auf Ihren Score.

Mythos 5

Die SCHUFA nutzt Informationen aus sozialen Netzwerken

Das ist falsch. Wir nutzen keinerlei Daten aus sozialen Netzwerken.

Mythos 6

Die SCHUFA nutzt bei der Berechnung von Scores Informationen zur Wohngegend

Wir nutzen standardmäßig KEINE Daten zu Ihrer Wohngegend für unser Scoring. Lediglich in wenigen Ausnahmefällen – nämlich, wenn uns zu einer angefragten Person keinerlei relevante Informationen vorliegen – greifen wir überhaupt auf Adressdaten zurück. Und das auch nur im Bereich des Online-Handels. Das betrifft gerade mal 0,3 Prozent aller Berechnungen.

Mythos 7

Um Daten bei der SCHUFA korrigieren zu lassen, braucht man einen Anwalt

Sie brauchen keinen Anwalt, wenn ein Eintrag nicht den Tatsachen entspricht. Sollten Sie Fragen haben oder der Meinung sein, dass etwas mit den zu Ihrer Person bei der SCHUFA gespeicherten Daten nicht stimmt, dann reicht ein Hinweis an unseren Privatkundenservice. Wir klären den Sachverhalt dann in direkter Rücksprache mit dem Vertragspartner, der uns die Informationen übermittelt hat. Ist eine gespeicherte Information nachweislich fehlerhaft, wird sie so schnell wie möglich korrigiert oder gelöscht.

Mythos 8

Und plötzlich steht man in der SCHUFA

Ganz grundsätzlich vorweg: Fast jede und jeder Deutsche ist „in der SCHUFA” – das ist überhaupt nicht kritisch. Es heißt erstmal nur, dass überhaupt Daten vorliegen. Über 90% aller Menschen „in der SCHUFA” haben ausschließlich positive Einträge.

Wenn Sie Rechnungen nicht bezahlen, kann sich das irgendwann auf Ihren Score auswirken, aber kurzfristig passiert das nicht. Wir erhalten eine Mitteilung über eine Zahlungsstörung erst dann, wenn zwei Mahnungen verschickt wurden und dazwischen mindestens vier Wochen lagen. Eine Rechnung einmal zu spät bezahlt oder eine Mahnung bekommen zu haben, spielt für den Score keine Rolle. Wenn jedoch eine berechtigte Forderung nicht beglichen wurde, dann bleibt der Eintrag noch bis drei Jahre nach Erledigung bestehen.


Mythos 9

Die SCHUFA kennt mein Vermögen und mein Einkommen

Wir kennen weder Familienstand, noch die Konfession oder die Höhe Ihres Einkommens. Folgende Informationen werden hingegen gespeichert:

  • Namen
  • Geburtsdatum und ggf. -ort
  • Anschrift
  • eventuelle sonstige, auch frühere Anschriften
  • Ihren persönlichen SCHUFA-Basisscore

Von unseren Vertragspartnerunternehmen erhalten wir Informationen über:

  • Bankkonten
  • Kreditkarten
  • Leasingverträge
  • Versandhandelskonten
  • Ratenzahlungsgeschäfte
  • Kredite und Bürgschaften

Dazu kommen etwaige Informationen zu nicht-vertragsgemäßem Verhalten (z. B. ein durch eine Bank gekündigter Kredit, Zahlungsausfälle und Informationen aus öffentlichen Verzeichnissen).

Wir haben keine Informationen zu:

  • Vermögen und Einkommen
  • Marketingdaten (Kaufverhalten oder Ähnliches)
  • Lebenseinstellungen und Mitgliedschaften (z. B. religiöse, politische etc.)
  • Familienstand
  • Nationalität

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Scoring & Daten

Zum Thema Scoring und Daten bei der SCHUFA gibt es viele Fragen. Erfahren Sie mehr über Scoring, Datenschutz und Datenqualität bei der SCHUFA.

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