Entlang unserer gesamten Lieferkette wollen wir die Menschenrechte achten und schützen. Dies umfasst das Verbot von Kinderarbeit, das Verbot von Zwangsarbeit und Sklaverei, Wahrung des Arbeitsschutzes inkl. Einhaltung der Arbeitszeit, Sicherung der Koalitionsfreiheit, Diskriminierungsverbot, Zahlung fairer Löhne, Umweltschutz, Schutz von Leben und Gesundheit sowie Schutz von Lebensräumen.

Zum 1. Januar 2024 unterliegen wir und unsere Tochterunternehmen, neben anderen gesetzlichen Anforderungen, auch dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Das bedeutet, dass wir sowohl bei unseren direkten Lieferanten als auch im eigenen Geschäftsbetrieb Risiken in den obengenannten Bereichen ermitteln und auf dieser Basis gezielte Maßnahmen ergreifen.

Bei der SCHUFA wurde ein Menschenrechtsbeauftragter benannt, der für die Überprüfung, Einhaltung und Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten verantwortlich ist. Er berichtet direkt an den Vorstand und wird durch ein interdisziplinäres Team unterstützt.

Fragen zum Thema Datenschutz bzw. zu den bei der SCHUFA gespeicherten Daten fallen nicht unter das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Antworten auf allgemeine Fragen zur SCHUFA und zum Thema Datenschutz bei der SCHUFA finden Sie unter oder in unseren . Bei Fragen zu Ihrer SCHUFA-Auskunft nutzen Sie bitte unser .

Sollte – trotz unseres Engagements für die Einhaltung von Menschenrechten – innerhalb unserer Lieferkette gegen die oben genannten Grundsätze verstoßen werden, haben alle Personen, die durch das Handeln der SCHUFA und ihrer Zulieferer betroffen sind, die Möglichkeit, dies über nachstehende Kanäle zu melden:

Im Falle einer Beschwerde, nutzen Sie gerne das untenstehende Beschwerdeformular.

Alternativ per Briefpost:
SCHUFA Holding AG
Menschenrechtsbeauftragter
Kormoranweg 5
65201 Wiesbaden

Sie können Beschwerden und Hinweise über das Beschwerdeformular auch anonym abgeben. In diesem Fall kann die SCHUFA Holding AG Ihnen den Eingang Ihres Hinweises nicht bestätigen, den Hinweis mit Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt nicht besprechen und Sie nicht über das Ergebnis des Verfahrens oder ergriffene Maßnahmen informieren.

Informationen, wie beispielsweise personenbezogene Daten und sonstige Informationen, die Rückschlüsse auf die Identität der hinweisgebenden Person ermöglichen, werden vertraulich behandelt. Dies gilt auch nach Abschluss des Verfahrens.

Bild Beschwerdeverfahren
Zu 1: Hierbei handelt es sich um Beschwerden nach dem LkSG, welche auf menschenrechts- und umweltbezogene Risiken oder Verletzungen hinweisen.


Das hier dargestellte Beschwerdeverfahren der SCHUFA Holding AG für menschenrechts- und umweltbezogene Risiken oder Verletzungen leitet sich aus den Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ab. Weiterführende Informationen über diesen Prozess finden Sie in der Verfahrensordnung.

Die SCHUFA steht für Verantwortung und Verlässlichkeit: Mit unserer Grundsatzerklärung verpflichten wir uns gemeinsam mit unseren Mitarbeitenden, die Menschenrechte zu achten und zu fördern – im Unternehmen, entlang unserer Lieferketten, bei Geschäftspartnern und in der Gesellschaft. Sie ist die Basis für unser Handeln, um faire Arbeitsbedingungen, Chancengleichheit und nachhaltiges Wirtschaften zu sichern.

Von Unternehmen, die mit uns eine Geschäftsbeziehung unterhalten, erwarten wir, dass sie in ihrem Handeln bestimmte Grundsätze befolgen. Diese haben wir in unserem Code of Conduct für Geschäftspartner sowie in den Einkaufsbedingungen formuliert.