Nimmt die Bank darüber hinaus am SCHUFA-FaudPool teil, schützt sie nicht nur sich selbst, sondern auch andere Kreditinstitute vor Betrügern. Seit Juli 2014 können Banken betrugsrelevante Informationen datenschutzkonform und standardisiert in die Datenbank des SCHUFA-FraudPools einmelden und miteinander austauschen – ein zentraler Baustein bei der Betrugserkennung. Das Ziel: die Tat zu vereiteln, eine Wiederholung zu verhindern und den Schaden möglichst gar nicht erst entstehen zu lassen.
Gibt es zu dem Kunden einen Eintrag im SCHUFA-FraudPool, wird diese Information zur weiteren Prüfung und Bearbeitung an den zuständigen Fraud Manager der Bank übermittelt. Wurde der potenzielle Kunde zuvor von keiner anderen Bank als auffällig gemeldet, wirkt sich diese Information positiv auf das Antragsverfahren aus.
Durch das SCHUFA-FraudMonitoring werden auch nachträglich in den Pool eingehende Fraud-Informationen an die anfragende Bank übermittelt.
Im Neukundensegment ist eine SCHUFA-Auskunft mit einer synchronen Anfrage beim SCHUFA-FraudPool zudem standardmäßig Teil des Verfahrens.