Regulatorische Anforderungen und Sorgfaltspflichten in Bezug auf die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gestalten sich zunehmend komplexer. Das gilt auch für die Rosenheimer „meine Volksbank Raiffeisenbank eG“. Gemäß Geldwäschegesetz (GwG) ist sie dazu verpflichtet, Rechenschaft über ihre Kunden abzulegen.
„Know Your Customer“ (KYC) beschreibt alle notwendigen Schritte, um Kunden entsprechend zu identifizieren und zu überprüfen. Dieser Prozess kann nicht zuletzt auch aufgrund interner Anforderungen mit hohen Aufwänden verbunden sein.