Nach dem GwG müssen verpflichtete Unternehmen, wie z.B. Banken und Versicherungen, nicht nur bei Ihren Neukunden Sorgfaltspflichten einhalten, sondern eben auch bei bestehenden Geschäftsbeziehungen. Sie sind fortlaufend zu überwachen, Informationen in angemessenen Zeitabständen zu aktualisieren und diese Aufzeichnungen und Unterlagen aufzubewahren. Die SCHUFA unterstützt Sie mit vollautomatisierten Prozessen und hilft somit, Ihnen die Sorgfaltspflichten abzunehmen.